Nachhaltigkeit in der Rohstoffgewinnung
Kreislaufwirtschaft, insbesondere Recycling
Stand: März 2025
Wissenswertes
Bedeutung
Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die sparsame Nutzung von Rohstoffen und die Gewinnung von Sekundärrohstoffen1 aus Abfällen oder Rückständen sind von hoher Bedeutung nicht nur für Mensch und Umwelt, sondern auch für die deutsche Industrie, die bei einer Reihe der von ihr benötigten Rohstoffe von Importen abhängig ist (siehe Thema Versorgungssicherheit). Mit der Substitution von Primär- durch Sekundärrohstoffe sind häufig auch signifikante Einspareffekte z. B. beim Energieverbrauch verbunden.2
Vor dem Hintergrund der global zu verzeichnenden zunehmenden Rohstoffnachfrage, aber auch der Herausforderungen im Kontext des Klimawandels, rückt ein zirkuläres Wirtschaften, bei dem bereits mit der Produktentwicklung möglichst geschlossene Rohstoffkreisläufe mit wenig Materialverlust sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs angestrebt werden, zunehmend in den Fokus. Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen (siehe Zukünftige Herausforderungen / Ausblick).3
Nach Angaben im Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2024 besteht für die stoffliche Verwertung von Abfällen, und insbesondere für das Recycling, in Deutschland ein flächendeckendes Netz von mehr als 14.337 Vorbehandlungs, Behandlungs, Sortier und Aufbereitungsanlagen, das neben chemischphysikalischen, biologischen und mechanischen Behandlungs auch Bodenbehandlungsanlagen, Bauschuttaufbereitungsanlagen, Sortier sowie Demontageanlagen etc. umfasst. Allerdings ist diese Infrastruktur nicht für alle Rohstoffe gleich gut ausgeprägt. Insbesondere bei kritischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt oder Seltene Erden bestehen Lücken. Auch das Batterierecycling befindet sich im Aufbau. Die Recyclingwirtschaft bietet rund 315.000 Beschäftigten in etwa 10.000 kommunalen und privaten Betrieben einen Arbeitsplatz und erzielt einen Umsatz von etwa 105 Mrd. Euro. Die Bruttowertschöpfung beträgt etwa 33 Mrd. Euro.4
Rechtliche Grundlagen
Umweltbelastungen, die Deponieknappheit der 1980er Jahre und die wachsende Erkenntnis, dass aus der Natur gewonnene Rohstoffe und Energieträger wertvolle, endliche Ressourcen sind, haben eine moderne Kreislaufwirtschaft angestoßen. Ziel einer modernen Kreislaufwirtschaft ist ein nachhaltiger Umgang mit Wertstoffen u. a. durch ein kreislauffähiges ProduktDesign, langlebige, reparaturfreundliche und gut recyclebare Produkte sowie die Entkoppelung der Abfallmengen von der Wirtschaftsleistung. Diese Ziele werden maßgeblich von dem auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG basierenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verfolgt. Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) bildet die Kernreglung abfallrechtlicher Vorschriften. Zudem gibt es Anforderungen an das Produktdesign von bestimmten Produkten hinsichtlich Energie- und Ressourceneffizienz im Rahmen der Ökodesign Richtlinie und zukünftig der Ökodesign Verordnung. Für spezifische Produkte gelten weitere Bestimmungen, beispielsweise das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) oder das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Wesentliches Element des KrWG ist die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie, die in der folgenden Rangfolge für Abfallbesitzer/innen und -erzeuger/innen anzuwenden ist: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, 4. sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung (Verbrennung) und Verfüllung, 5. Beseitigung (Deponierung). Zur Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung hat das KrWG im § 14 Recyclingquoten vorgegeben.
Ein Bestandteil des deutschen Abfallrechts ist die Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller/innen und Vertreiber/innen, die dafür Sorge tragen müssen, dass von der Produktentwicklung über die Herstellung bis zum Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert werden soll und eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung sichergestellt ist. In Deutschland gilt zudem seit 2005 ein Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle, um die Entstehung klimaschädlicher Gase aus Abfalldeponien spürbar zu reduzieren.
Die EU Ökodesign Verordnung 5 ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ermöglicht Anforderungen an das Design von Produkten hinsichtlich u.a. Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit sowie weiteren Ressourceneffizienzaspekten. Erfüllen derart regulierte Produkte diese Anforderungen nicht, dürfen sie in der EU nicht mehr auf den Market gebracht werden. Im Rahmen der Ökodesign Richtlinie bestehen bereits eine Reihe von Produktanforderungen hinsichtlich Langlebigkeit und Reparierbarkeit für einige energieverbrauchsrelevante Produkte, wie weiße Ware und Smartphones.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das letztmalig zum 1. Januar 2022 novelliert worden ist und die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro und ElektronikAltgeräten (EAG-BehandV) stellen den Rechtsrahmen zur Umsetzung der Produktverantwortung für Elektrogeräte dar. Das Gesetz dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 % der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor.
Auch mit der Novelle des Verpackungsgesetzes 6 wurden weitere Regelungen in Bezug auf Verpackungen zum bereits bestehenden System der erweiterten Herstellerverantwortung getroffen. Zudem müssen z. B. Letztvertreiber/innen seit dem 1. Januar 2023 Mehrwegverpackungsalternativen beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln für den Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen und von sogenannten ToGoEinweggetränkebechern anbieten. Des Weiteren gilt für bestimmte Einwegkunststoffgetränkeflaschen seit dem 1. Januar 2025 ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil. Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) 7 trat im Februar 2025 in Kraft und erfordert eine Anpassung des deutschen Verpackungsrechtes bis Mitte 2026. Auch die PPWR schreibt für den Kunststoffanteil in Verpackungen Rezyklateinsatzquoten vor.
Am 3. Juli 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern, um auf diese Weise auch zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen. Die Richtlinie gibt verschiedene Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht wurde zunächst durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotV) 8 das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (z. B. Besteck, Teller, Trinkhalme aus Kunststoff und ToGo Verpackungen und Becher aus expandiertem Polystyrol) verboten. Für diese Einwegkunststoffprodukte gibt es bereits umweltfreundliche Alternativen.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)9 gibt vor, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen müssen, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen soll, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Zudem dürfen Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)10 stellt schließlich den finalen Schritt der Umsetzung der EUEinwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht dar. Für bestimmte Einwegkunststoffprodukte (wie ToGoLebensmittelbehältnisse, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter(produkte)) wird die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Zentrales Element ist die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds.11 In den Fonds zahlen die Hersteller der betroffenen Einwegkunststoffprodukte jährlich eine Abgabe ein. Aus dem Fonds erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die sonstigen anspruchsberechtigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Ersatz für die ihnen entstandenen Kosten im Hinblick auf die erbrachten Leistungen zur Abfallbewirtschaftung und zur Reinigung des öffentlichen Raumes sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen. Diese Kosten werden bislang von der Allgemeinheit getragen. Die Abgabe ist erstmals 2025 auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge zu leisten.
Die Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen aus der EU wurden zum 1. Januar 2021 durch Änderungen der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen verschärft, um den globalen Abfallstrom besser zu steuern. Danach ist der Export von gefährlichen Kunststoffabfällen und von ungefährlichen schwerer verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht OECDStaaten verboten. Für den Export von ungefährlichen leichter verwertbaren Kunststoffabfällen aus der EU in NichtOECDStaaten gelten weitere Beschränkungen entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007.
Mit der Ersatzbaustoffverordnung12 als Teil der sog. Mantelverordnung wurden 2023 bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung, die Qualitätssicherung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke festgelegt. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. RecyclingBaustoffe aus Bau und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Durch die Ersatzbaustoffverordnung werden die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Zudem soll die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.
Abfallaufkommen und -verwertung
Das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland13, 14 lag im Jahr 2022 brutto bei 399,1 Mio. t und ist nach dem bisherigen Höchststand 2018 (417,2 Mio. t) weiter gesunken. Bau und Abbruchabfälle machen mit einer Menge von 216,2 Mio. t etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbruttoaufkommens (ca. 54,2 %) aus. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen 48,6 Mio. t, Sekundärabfällen (Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen) 57,1 Mio. t und der übrigen Abfälle, die insbesondere aus Produktion und Gewerbe stammen, mit rund 48,6 Mio. t, lagen etwas darunter. Rund 28,6 Mio. t Abfall entstand aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen.
Rund 326,6 Mio. t Abfälle wurden im Jahr 2022 verwertet, davon 280,0 Mio. t stofflich und 46,6 Mio. t energetisch.15 Die Verwertungsquote aller Abfälle liegt in den letzten Jahren stabil bei 82 % (2022). Die Verwertungsquote bemisst den Anteil (Input) der gesammelten Abfälle, der einem stofflichen oder energetischen Verwertungsverfahren zugeführt wird. Die (inputorientierte) Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Abfälle, liegt in den letzten Jahren konstant bei rund 70 %.16
Mit der Novelle der EUAbfallrahmenrichtlinie wurde (2018) ein neues (outputorientiertes) Berechnungsverfahren eingeführt. Die Recyclingquote legt nicht mehr die Abfallmenge zu Grunde, die den Verwertungsanlagen zugeführt wird (Inputmenge), sondern wieviel Material tatsächlich recycelt wird (Outputmenge, nach Ausschleusung von nicht recyclingfähigem Material). Erreichte Recyclingzahlen nach dem neuen Verfahren stehen erst nach und nach zur Verfügung; die erste Berechnung für das Jahr 2020 geht von etwa 53 % aus.
Beispiele für Recycling- und Einsatzquoten 17
In Deutschland gibt es mehrere Institutionen, die über Recycling- und Einsatzquoten regelmäßig berichten und Daten bereitstellen. Eine aktuelle Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung relevanter Daten zur Abfallwirtschaft, insbesondere zum Recycling, sind von folgenden Institutionen verfügbar:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Veröffentlicht regelmäßig Übersichten der Statistiken zu einzelnen Bereichen der Abfallwirtschaft.18 Ein Beispiel ist die Berichtserstattung an die EU-Kommission nach der sogenannten WEEE-Richtlinie über die Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Die Recyclingquote für Elektroaltgeräte lag im Jahr 2022 bei 83,8 % und die Verwertungsquote bei fast 98 %. Allerdings wurden 2022 nur knapp 32 % der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch tatsächlich gesammelt. Um diese Menge zu steigern und die von der EU seit 2019 vorgegebene Sammelquote von 65 % zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung des Elektro und Elektronikgerätegesetzes erforderlich, um etwa durch eine vereinheitliche Verbraucherinformation eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung für die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten zu etablieren.19
Veröffentlicht regelmäßig Berichte und Statistiken zur Abfallwirtschaft und zu Recyclingquoten für verschiedene Materialien, einschließlich Kunststoffen und anderen Abfällen. Es führt zudem Analysen zur Entwicklung von Recycling- und Verwertungsquoten durch und stellt diese Informationen öffentlich zur Verfügung.
„Mit knapp 70 % stofflich verwerteten und nahezu 12 % energetisch verwerteten Abfällen, wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt knapp 82 % der erzeugten Abfälle verwertet. Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle betrug 2022 68 %.“20
- Statistisches Bundesamt: Umweltstatistische Erhebungen
Das Umweltstatistikgesetzes (UStatG) bildet die Gesetzesgrundlage für die Durchführung der amtlichen, jährlichen Statistiken der Abfallwirtschaft. Beispielweise wird das Abfallaufkommen nach Wirtschaftszweigen (siehe Verweise Abfallaufkommen und -verwertung) und Elektro- und Elektronikaltgeräte nach Produktkategorien differenziert.
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)21
Überwacht und kontrolliert das System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen und berichtet jährliche Recyclingquoten zu den Verpackungen aus der Sammlung der dualen Systeme.22
Die dualen Systeme haben 2023 fünf von acht Recyclingquoten erreicht, zum Teil sogar übererfüllt. Dazu zählen Eisenmetalle, Aluminium sowie Papier, Pappe, Karton (PPK) und Kunststoffe. In Summe wurden im Jahr 2023 rund 5,5 Mio. t gebrauchte Verpackungen (alle Materialfraktionen) aus dem privaten Endverbrauch einer Verwertung zugeführt (entspricht einer Gesamtrecyclingquote von etwa 90 %).23 Bei den werkstofflich verwerteten (recycelt) Kunststoffverpackungen stieg der Anteil von 2018 bis 2023 von 42,1 auf 68,9 %.24
- Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) / Deutsche Rohstoffagentur (DERA)
Mit dem jährlichen BGR-Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland werden Einsatzquoten in der deutschen Raffinade- und Rohstahlproduktion übersichtlich dargestellt. Im Jahr 2022 stammen etwa 85 % des Bleis, 58 %des Aluminiums, 46 %des Rohstahls, 40 %des Kupfers sowie 18 %des Zinks aus dem Angebot an Recyclingrohstoffen.
Die DERA hat in einer aktuellen Studie den Status Quo der deutschen metallerzeugenden Recyclingindustrie untersucht und in einer interaktiven Karte, metallbezogenen Factsheets sowie einer Kurzstudie zusammengefasst.
- Wirtschaftsverbände (Beispiel)
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) ist einer der wichtigsten Wirtschaftsverbände in Deutschland im Bereich der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Mit zahlreichen anderen Akteuren wird mit dem Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft (2024) regelmäßig eine Zusammenfassung zur Situation der deutschen Kreislaufwirtschaft veröffentlicht (siehe Bedeutung).
Der Verband Kreislaufwirtschaft BAU berichtet über die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle, die einen großen Anteil am Abfallaufkommen haben. Im Bausektor werden rund 90 % der anfallenden ungefährlichen mineralischen Bau und Abbruchabfällen verwertet. Durch die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen konnten im Jahr 2022 75,3 Mio. t RecyclingBaustoffe hergestellt werden. Diese wurden zu 47,6 % im Straßenbau, zu 24,4 % im Erdbau, zu 8,7 % in sonstigen Anwendungen (u. a. Deponiebau) und zu 19,3 % als Gesteinskörnungen in der Asphalt und Betonherstellung eingesetzt.25
Zukünftige Herausforderungen / Ausblick
Zentrale übergreifende Strategien und Regelungen auf dem Weg zum zirkulären Wirtschaften auf EU-Ebene bilden das EU-Kreislaufwirtschaftspaket (2018) und der zweite EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020). Strategische Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission sind die Modernisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Stärkung von Verbraucher*innen und die Entwicklung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislaufwirtschaftliche Produkte. Zudem soll der Anteil der Materialien, die in der EU recycelt und der Wirtschaft wieder zugeführt werden, bis 2030 verdoppelt werden (2020 lag er bei 11,7 Prozent). Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket sowie der Umsetzung der im zweiten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthaltenen Maßnahmen werden die Mitgliedstaaten zu einer Vielzahl weiterer Schritte zur Stärkung der Abfallhierarchie und zur Kreislaufwirtschaft verpflichtet. Die Mitgliedstaaten müssen z. B. Maßnahmen treffen, um die Wiederverwendung von Produkten zu fördern. In ihren politischen Leitlinien für 2024−2029 hat die Europäische Kommission einen neuen Rechtsakt zu Kreislaufwirtschaft angekündigt. Ziel des Circular Economy Act (CEA) soll die Dekarbonisierung der Wirtschaft als Teil des Übergangs zu nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern sein, um den Wert der Ressourcen in der Wirtschaft länger zu erhalten. Der CEA soll auch dazu beitragen, die Marktnachfrage nach Sekundärrohstoffen zu stärken und einen Binnenmarkt für Abfälle, insb. mit Blick auf kritische Rohstoffe, zu schaffen. Der für Ende 2026 angekündigte Vorschlag für einen CEA soll laut KOM drei Säulen umfassen, die Änderungen der a) Abfallrahmen- und der Deponie-Richtlinien, b) der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie und c) flankierende Instrumente (u.a. kreislauforientierte Geschäftsmodelle) vorsehen.
Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen und damit einen langfristigen Orientierungsrahmen geschaffen. Laut Schätzungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und Deloitte ist durch den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland bis 2030 eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von 12 Mrd. Euro pro Jahr erreichbar sowie ein Beschäftigungszuwachs von 177.000 Arbeitsplätzen.26
Die NKWS bildet einen Rahmen für fortbestehende Strategien zu den Aspekten des zirkulären Wirtschaftens, wie z.B. die Deutsche Rohstoffstrategie. Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden von der NKWS unterstützt. Das Online-Angebot www.kreislaufwirtschaft-deutschland.de informiert die Öffentlichkeit zu allen Aspekten der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Unter dem Leitbild der Senkung des Primärrohstoffverbrauchs verfolgt die NKWS drei strategische Ziele:
- Schließen von Stoffkreisläufen
- Erhöhung von Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit
- Vermeidung von Abfällen
Die Ziele der NKWS sollen durch konkrete Maßnahmen und Instrumente umgesetzt werden. Beispiele sind Standards für langlebige Produkte, die Einführung digitaler Produktpässe, Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe auf EU-Ebene, Weiterentwicklung des Rechts auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher oder die gezielte Nutzung der öffentlichen Beschaffung für die Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erforderlich.
Maßnahmen und Instrumente hat die NKWS für Handlungsfelder, die aufgrund bedeutender Massenströme oder eines hohen Potentials für die Kreislaufwirtschaft als prioritär erkannt wurden, konkretisiert. Beispiele für prioritäre Handlungsfelder sind:
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Elektro(nik)geräte
- Erneuerbare Energien-Anlagen
- Bau- und Gebäudebereich
- Metalle
Forschung und Entwicklung (F&E) sind essentielle Schrittmacher für Innovationen und Fortschritt bei der Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft und sind für alle prioritären Handlungsfelder wichtig (sog. Querschnittsthema). In einem zweijährigen Dialogprozess für die Verbesserung des Recyclings spezifischer Rohstoffströme konnten konkrete Handlungsoptionen identifiziert werden. Die wurden im Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) 2023 veröffentlicht.27 Der inhaltliche Fokus der Dialogplattform liegt auf metallischen Rohstoffen und Industriemineralen und benennt 94 Handlungsoptionen. Die NKWS konnte diese bei der Darstellung der Handlungsfelder berücksichtigen.
Der DERA Recyclingatlas für die Metallerzeugung zeigt, dass Deutschland für die Basismetalle wie Kupfer, Aluminium oder Eisen/Stahl bereits über eine leistungsfähige Recyclingwirtschaft verfügt. Im Bereich der 17 Metalle der Seltenen Erden oder anderer Spezialmetalle wie Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram oder auch Platin und Lithium kommen Kreislaufwirtschaftsansätze oder Recyclingverfahren bislang allerdings kaum über den Stand von Forschung und Entwicklung hinaus. Auch wenn eine Rückgewinnung teilweise technisch möglich und ökologisch sinnvoll wäre, lässt sie sich wirtschaftlich oft noch nicht darstellen. Hier muss es darum gehen, die Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben und vor allem dafür zu sorgen, dass neue Verfahren und Technologien auf den Markt kommen. Dafür gilt es, entsprechende Sammlungs- und Verwertungswege auf- und auszubauen und Regelungen mit steuerlichen Anreizen für Sekundärrohstoffe, für höhere gesetzliche Recyclingquoten und strenge Ökodesign-Richtlinien sowie für den Export von Metallschrott zu schaffen, um die notwendigen Importe zu reduzieren.
Auch eine nationale Umsetzung des Critical Raw Material Act (CRMA) stärkt die Kreislaufwirtschaft, da er u.a. eine Erhöhung der Verarbeitungs- und Recyclingkapazitäten fordert. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von kritischen und strategischen Rohstoffen in Europa zu sichern und die Abhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren. Dafür soll der Bedarf an strategischen Rohstoffen der EU ab 2030 zu einem Viertel aus dem Recycling gedeckt werden (siehe Thema Versorgungssicherheit).
Sowohl die NKWS als auch der CRMA fördern eine nachhaltige Ressourcennutzung und Recyclingtechnologien, wobei der CRMA speziell auf die Sicherung kritischer Rohstoffe abzielt, während die NKWS auf eine umfassende Kreislaufwirtschaft im Sinne des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission mit Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene hinwirkt.
Quellenangaben
1 Der Deutsche Naturschutzring (DNR) (2023): Glossar. URL: https://www.dnr.de/rohstoffpolitik-20/glossar/grundbegriffe/primaer-und-sekundaerrohstoffe/ (Abruf am 4. März 2025).
2 Umweltbundesamt (2019): Stoffstromorientierte Ermittlung des Beitrags der Sekundärrohstoffwirtschaft zur Schonung von Primärrohstoffen und Steigerung der Ressourcenproduktivität. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-03-27_texte_34-2019_sekundaerrohstoffwirtschaft.pdf
3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (2024): Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. URL: https://www.kreislaufwirtschaft-deutschland.de/
4 Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) (2024): Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2024. URL: https://statusbericht-kreislaufwirtschaft.de/ (Abruf Januar 2025) Der Statusbericht der Kreislaufwirtschaft wird alle zwei Jahre veröffentlicht. In der Statistik zur Kreislaufwirtschaft werden auch die vor und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen der Technik und des Handels berücksichtigt.
5 Umweltbundesamt (2024): Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft. URL: https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-oekodesign-verordnung-fuer-nachhaltige
6 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 9. Juni 2021.
7 Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.01.2025, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500040
8 Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (EWKVerbotV) vom 20. Januar 2021.
9 Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (EWKKennzV) vom 24. Juni 2021.
10 Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) vom 11. Mai 2023.
11 Umweltbundesamt (2024): Der Einwegkunststofffonds. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/12506/dokumente/ewkfonds_informationsveranstaltung_am_04_12_2024.pdf
12 Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV) vom 9. Juli 2021
13 Destatis (2025): Abfallwirtschaft. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html (Abruf 17. Februar 2025).
14 Umweltbundeamt (2024): Abfallaufkommen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen#deutschlands-abfall
15 Stoffliche Verwertung ist jedes Verwertungsverfahren mit Ausnahme der energetischen Verwertung und der Aufbereitung zu Materialien, das für die Verwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung bestimmt ist. Zur stofflichen Verwertung zählen insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verfüllung (§3 Abs. 23a KrWG). Die energetische Verwertung meint hingegen die Aufbereitung von Abfällen für die thermische Verwertung durch Verbrennung. Ein Teil der Abfälle wird aber auch verbrannt, um sie zu beseitigen.
16 Destatis (Stand 03. Juni 2024): Abfallbilanz 2022. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/liste-abfallbilanz-kurzuebersicht.htl#1333838.
17Die Recyclingquote (errechnet nach dem Gewicht der in Recyclinganlagen eingebrachten Abfälle) unterscheidet sich von der Einsatzquote (Anteil der tatsächlich recycelten Materialien sowie ihrem tatsächlichen Einsatz in der Produktion).
18 BMUV (2025): Statistiken zu einzelnen Bereichen der Abfallwirtschaft. URL: https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken.
19BMUV (2024): Elektro- und Elektronikgeräte. URL: https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete.
20Umwelt Bundesamt (2024): Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertungsquoten-der-wichtigsten-abfallarten
21Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR): https://www.verpackungsregister.org/
22 ZSVR (2024): Zahlen, Daten, Fakten: Jährliche Recyclingquoten in Deutschland. URL: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/presse#c1452
23 Ebd.
24 PM der ZSVR, zuletzt abgerufen am 07.02.2025: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/presse/newsdetail/verpackungsrecycling-gelingt-nur-mit-richtiger-muelltrennung-aktuelle-zahlen-positive-trends-und-herausforderungen
25 Verbund der deutschen Baustoffindustrie, der Bauwirtschaft und der Entsorgungswirtschaft (2023). Kreislaufwirtschaft Bau. URL: https://kreislaufwirt- schaft-bau.de/
26 Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deloitte (2021): Zirkuläre Wirtschaft Herausforderungen und Chancen für den Industriestandort Deutschland. URL: Zirkuläre Wirtschaft: Studie von Deloitte und BDI | Deloitte Deutschland
27 DERA – Deutsche Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (2023): Abschlussbericht der Dialogplattform Recyclingrohstoffe. – DERA Rohstoffinformationen 58: 243 S., Berlin. URL: https://www.recyclingrohstoffe-dialog.de/Recyclingrohstoffe/DE/Publikationen/publikationen_node.html;jsessionid=386ED2CA655FF818F1C768ED4B86D836.internet001 (Datenstand: August 2023)