Datenschutzerklärung

Der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein verantwortungsbewusster und transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten sehr wichtig.
Im Folgenden finden Sie Informationen darüber,

  • welche Kontaktmöglichkeiten zum Thema Datenschutz bei der GIZ bestehen.
  • welche Daten beim Besuch der Website verarbeitet werden.
  • welche Daten verarbeitet werden, wenn Sie mit uns in Kontakt treten, Newsletter oder Pressemeldungen abonnieren oder weitere Onlineangebote der GIZ nutzen.
  • welche Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Speicherung der Daten bestehen.
  • welche Rechte Sie uns gegenüber haben.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.

Anschrift:
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36, 53113 Bonn
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5, 65760 Eschborn
Kontakt:
sekretariat@d-eiti.de

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der GIZ: datenschutzbeauftragte@giz.de

2. Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten

2.1 Allgemein

Die GIZ verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adressen und Nutzerverhalten.
Personenbezogene Daten werden von der GIZ nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage benötigt und verarbeitet werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Leistung, die von Ihnen in Anspruch genommen wird, beziehungsweise ist abhängig davon, für welchen Zweck diese benötigt werden.

2.2 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Webseite

Beim Besuch der d-eiti.de Webseite übermittelt der genutzte Browser automatisch Daten, die in einer Protokolldatei gespeichert werden. Die GIZ selbst verarbeitet nur diejenigen Daten, die technisch erforderlich sind, um die Webseite korrekt anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.
Unter anderem werden über jeden Zugriff gespeichert, welche Seite aufgerufen wird, welche IP-Adresse das zugreifende Gerät hat, von welcher Seite der/die Nutzer*in weitergeleitet wurde sowie Datum und Uhrzeit des Abrufs. Eine detaillierte Liste der gespeicherten Daten finden Sie hier.

Felder der Protokolldatei

Feld

Dargestellt als

Beschreibung

Date

date

The date on which the activity occurred.

Time

time

The time, in coordinated universal time (UTC), at which the activity occurred.

Server IP Address

s-ip

The IP address of the server on which the log file entry was generated.

Method

cs-method

The requested action, for example, a GET method.

URI Stem

cs-uri-stem

The target of the action, for example, Default.htm.

URI Query

cs-uri-query

The query, if any that the client was trying to perform. A Universal Resource Identifier (URI) query is necessary only for dynamic pages.

Server Port

s-port

The server port number that is configured for the service.

User Name

cs-username

The name of the authenticated user who accessed your server. Anonymous users are indicated by a hyphen.

Client IP Address

c-ip

The IP address of the client that made the request.

User Agent

cs(User-Agent)

The browser type that the client used.

Referrer

cs(Referrer)

The site that the user last visited. This site provided a link to the current site.

HTTP Status

sc-status

The HTTP status code.

Protocol Substatus

sc-substatus

The sub status error code.

Win32 Status

sc-win32-status

The Windows status code.

Time Taken

time-taken

The length of time that the action took, in milliseconds.

Die Daten in der Protokolldatei werden mit Auslaufen des Projektes gelöscht.

Weitere Informationen zur Speicherung und Weitergabe von Daten
Die GIZ ist zur Speicherung der Daten über den Zeitpunkt des Besuches hinaus verpflichtet, um den Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur der GIZ und der Kommunikationstechnik des Bundes zu gewährleisten (Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz). Im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik werden diese Daten analysiert und zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung eingesetzt.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der GIZ protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit rechtliche Verpflichtungen bestehen oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen bei der GIZ erfolgt nicht.

2.3 Cookies

Bei Besuch unserer Webseite werden kleine Textdateien, sogenannte Cookies, auf dem Rechner des Besuchers beziehungsweise der Besucherin gespeichert. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu gestalten. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen.
Auf der Webseite der GIZ werden Cookies verwendet, die automatisch gelöscht werden, sobald der Browser in dem die Seite angezeigt wird, geschlossen wird (sog. temporäre Cookies bzw. Session-Cookies.) Durch diese Art von Cookies ist es möglich, verschiedene Anfragen eines Browsers einer Sitzung zuordnen und es ist möglich, den Browser bei erneuten Webseitenbesuchen wiederzuerkennen (Session-ID).

2.4 Analysedienst Matomo (Nutzeranalyse)

Die GIZ verwendet auf ihrer Webseite zur Analyse von Nutzungsdaten den Webanalysedienst „Matomo“, welcher von der InnoCraft Ltd aus Wellington (Neuseeland) betrieben wird. Die Daten werden vollständig anonym gespeichert und ausgewertet.
Die mit Matomo erzeugten Daten werden im Auftrag von der GIZ von Matomo ausschließlich in Neuseeland verarbeitet und gespeichert.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Matomo finden sich hier: Matomo Cloud Privacy Policy – Matomo Analytics
Weitere Informationen zur Nutzungsanalyse

Matomo setzt Cookies ein, die eine statistische Analyse der Nutzung der GIZ-Webseite ermöglichen. Matomo – Cookies enthalten keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf die GIZ-Webseite und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Vor der Speicherung wird jeder Datensatz durch Veränderung der IP-Adresse anonymisiert.
Die GIZ wertet im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen im Rahmen der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben, Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus (Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG).

Hinweise zum Widerspruch
Nutzerinnen und Nutzer, die mit der vollständig anonymisierten Speicherung und Auswertung der Daten aus Ihrem Besuch nicht einverstanden sind, können der Speicherung und Nutzung per Mausklick jederzeit widersprechen.
Der Schalter findet sich unten auf der Seite.
Weitere Informationen zum Widerspruch
Hierzu wird auf dem Endgerät ein sogenannter Opt-Out-Cookie abgelegt, der die Sammlung von Nutzerdaten beim Besuch dieses Angebots verhindert. Damit der Widerspruch wirkt, muss der Cookie auf jedem benutzten Endgerät abgelegt werden. Da der Cookie im jeweiligen Browser (Internetprogramm) abgelegt wird, muss bei Verwendung mehrerer Browser auf einem Endgerät (z.B. Microsoft Edge, Chrome, Mozilla Firefox) der Cookie in jedem Browser abgelegt werden.
Bei der Löschung sämtlicher Cookies auf einem Gerät wird auch der Opt-Out-Cookie gelöscht und muss erneut aktiviert werden.

3. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme durch Nutzerinnen und Nutzen werden die angegebenen Daten verarbeitet, um die Anfrage bearbeiten zu können. Es bestehende folgende Kontaktmöglichkeiten:

  • Kontaktformular
  • E- Mail
  • Telefon

3. 1 Kontaktformular

Auf unserer Webseite bietet ein Formular die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme. Bei der Nutzung des Kontaktformulars werden [Auflistung der Art der Daten z.B Anrede, Name, Vorname, die E-Mail-Adresse], sowie ggf. Ihre Postanschrift und weitere in der Anfrage angegebene personenbezogene Daten verarbeitet. Die Angabe der Postanschrift ist optional und ermöglicht, soweit gewünscht, die Beantwortung des Anliegens auf postalischem Weg. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens.
Mit der Aktivierung der Checkbox und dem Absenden des Kontaktformulars erklärt sich der Nutzer bzw. die Nutzerin mit der Übermittlung und Speicherung seiner/ihrer personenbezogenen Daten einverstanden. Das Ausfüllen des Kontaktformulars kann jederzeit abgebrochen werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt erst durch Abschicken des Formulars.
Die Übermittlung an die GIZ erfolgt mittels einer mit SSL verschlüsselten Verbindung.

3. 2 Kontaktaufnahme per E-Mail

Alternativ besteht die Möglichkeit über die bereitgestellten E-Mail-Adressen Kontakt mit der GIZ aufzunehmen. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift), zumindest jedoch die E-Mail-Adresse, sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung des Anliegens, gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung per E-Mail verarbeitet werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.

3. 3 Kontaktaufnahme per Telefon

Bei der Kontaktaufnahme per Telefon werden, soweit dies erforderlich ist, personenbezogene Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge eines Telefonates übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.

4. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung sozialer Netzwerke

Die GIZ bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit an, Unternehmensauftritte in sozialen Netzwerken und Plattformen wie LinkedIn und X (ehemals Twitter) zu besuchen.
Diese Onlinepräsenzen werden betrieben, um mit den dort aktiven Nutzern zu interagieren und über Projekte und Leistungen zu informieren. Ein Klick auf das Logo eines sozialen Netzwerks, führt zum GIZ-Auftritt im jeweiligen Netzwerk.
Bei Besuch der Plattformen werden keine personenbezogenen Daten durch die GIZ, jedoch durch die Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks erhoben, genutzt und gespeichert. Dies geschieht auch dann, wenn Besucherinnen und Besucher selbst kein Profil in dem jeweiligen sozialen Netzwerk haben.
Die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge und ihr Umfang unterscheiden sich je nach Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks. Die GIZ hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die Betreiber der sozialen Netzwerke. In welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden, ist für uns nicht umfassend erkennbar.
Bei dem Aufruf eines GIZ-Auftritts in den sozialen Medien gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Betreiber. Klicken Sie hier für die Kontaktadressen und die Links auf die Datenschutzerklärungen der sozialen Medien, in denen die GIZ Auftritte betreibt

Soziale Medien mit GIZ-Auftritten

  • Die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk LinkedIn, das von LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court Mountain View, CA 94043, USA, betrieben wird, können Sie unter https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy?trk=%7Berror-page%7D-privacy-policy einsehen;
  • die Datenschutzerklärung für das soziale Netzwerk X (Twitter), das von Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA, betrieben wird, können Sie unter https://twitter.com/de/privacy einsehen.

5. Weitergabe an Dritte

Die GIZ gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, sie ist durch gesetzliche Bestimmungen rechtlich dazu verpflichtet oder berechtigt.

6. Datenübermittlungen ins Drittland

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten durch die GIZ findet nicht statt. Bei der Nutzung sozialer Medien gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter.

7. Dauer Datenspeicherung

Daten von Nutzerinnen und Nutzern werden nicht länger aufbewahrt, als dies für den Zweck, zu dem diese verarbeitet werden, oder aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

8. IT-Sicherheit Nutzerdaten

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist der GIZ ein wichtiges Anliegen. Deshalb sorgen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen dafür, dass die Daten gegen zufällige und vorsätzliche Manipulationen, versehentliche Löschung sowie unberechtigten Zugriff geschützt werden. Diese Maßnahmen werden den technischen Entwicklungen entsprechend aktualisiert und den Risiken stetig angepasst.

9. Hinweis auf Rechte der Nutzer

Besucherinnen und Besucher der GIZ-Webseite haben das Recht,

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu fordern (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 17 DSGVO).
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Speicherung Ihrer Daten einzulegen, sofern Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f und e DSGVO verarbeitet werden (Art. 21 DSGVO),
  • die Sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um diese ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO).
  • auf Widerruf Ihrer Einwilligung, sofern die Verarbeitung der Daten auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) erfolgt ist. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

Nutzer*innen haben darüber hinaus gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Zuständige Behörde ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.