EITI in Deutschland

3 Themen, 7 Ziele
Um den Besonderheiten des jeweiligen nationalen Rohstoffsektors gerecht zu werden, hat jedes Land die Möglichkeit, seine Ziele und Prioritäten bei der nationalen EITI-Umsetzung selbst zu bestimmen. Grundlage ist dabei stets der verpflichtende EITI-Standard. Die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) definiert die nationalen Ziele und legt zu deren Umsetzung einen Arbeitsplan fest. Die MSG der D-EITI hat sieben Ziele für die Umsetzung der EITI in Deutschland beschlossen. Diese lassen sich drei Themenbereichen zuordnen:
Erarbeitung eines verständlichen D-EITI-Berichts, der den Dialog über den nationalen Rohstoffsektor fördert.
Eine fristgerechte und für die breite Öffentlichkeit verständliche und zugängliche Berichterstattung zu gewährleisten, die auf einem transparenten, offenen und innovativen EITI-Prozess in Deutschland basiert.
Die Aufbereitung von Kontextinformationen über den deutschen Rohstoffsektor zur Förderung einer breiten rohstoffpolitischen Diskussion, die auch Aspekte der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt und Soziales) beinhaltet.
Eine schrittweise auszubauende, nachvollziehbare und verhältnismäßige Berichterstattung an die Bevölkerung zu erreichen, die dem EITI-Standard entspricht, und mit den EU-Bilanz- und Transparenzrichtlinien harmoniert. Gleichzeitig soll ein Mehrwert geschaffen werden.
Die dauerhafte Umsetzung der D-EITI mit dem vorgesehenen Multi-Stakeholder-Modell sicherzustellen und durch den Aufbau von Kapazitäten eine breite Diskussion in der Bevölkerung zu ermöglichen.
Weitergabe von Wissen und Erfahrungen zum Multistakeholder-Prozess in einem föderalen Land
Erfahrungen aus dem Multi-Stakeholder-Prozess weiterzugeben, insbesondere in Bezug auf demokratische Teilhabe, Bürgernähe und Wissensvernetzung, sowie aus der EITI-Umsetzung in einem föderalen Land.
Die Glaubwürdigkeit Deutschlands bei der politischen und finanziellen Unterstützung der EITI deutlich zu erhöhen.
Beitrag zur Entwicklung des EITI-Standards als globale Transparenznorm
Einen Beitrag zur Weiterentwicklung des EITI-Standards, seiner Anwendung und Akzeptanz als tatsächlich globalen Standard zu leisten, um das weltweite Streben nach Transparenz und Rechenschaftspflicht und den Kampf gegen Korruption im Zusammenhang mit Rohstoffgeschäften zu unterstützen.
Akteure in der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG)
D-EITI Sonderbeauftragte: Dr. Franziska Brantner
Dr. Franziska Brantner ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesregierung ernannte sie im Januar 2022 zur D-EITI-Sonderbeauftragten. Sie leitet die Umsetzung der D-EITI, der Standard (PDF) legt hierfür ihre Aufgaben und Kompetenzen fest:
Die ernannte Person muss das Vertrauen aller Stakeholder genießen, die Autorität und Freiheit besitzen, EITI-Maßnahmen unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien und Behörden zu koordinieren, und in der Lage sein, Ressourcen für die Umsetzung der EITI zu mobilisieren.

Multi-Stakeholder-Gruppe
In der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten. Die MSG besteht aus fünfzehn Mitgliedern und ist mit je fünf Vertreterinnen und Vertretern der drei Stakeholder-Gruppen besetzt. Die Berufung zusätzlicher Mitglieder ist auf Vorschlag und im Einvernehmen der MSG-Mitglieder möglich. Der Vorsitz der MSG liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören neben den Inhalten der D-EITI Berichterstattung unter anderem die Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten.
Regierung
Vertreter/innen:
- Dr. Beate Baron
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Stellvertreter: N.N., Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) - Dr. Robert Plachta
Bundesministerium der Finanzen (Stellvertreter: Bodo Bajorat, Bundesministerium der Finanzen) - Frank Ranneberg
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Stellvertreter: Olaf Nalenz, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein) - Norbert Conrad
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Stellvertreter: Jörg Bodenstein, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) - Torsten Falk
Hessisches Ministerium der Finanzen (Stellvertreter: Alexander Mayer, Finanzbehörde Hamburg)
Koordinatorin:
- Dr. Gudrun Franken
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Privatwirtschaft
Vertreter/innen:
- Matthias Wachter
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (Stellvertreter: Hauke Dierks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.) - Dr. Martin Wedig
Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (Stellvertreterin: Birgit Schroeckh, Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V.) - Dr. Matthias Frederichs
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (Stellvertreterin: Tanja Lenz, Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.) - Georg Hiemann
Harbour Energy Gruppe (Stellvertreter: André Findeisen, Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.) - Lena Kristin Michel
K+S Aktiengesellschaft (Stellvertreter: Sven Siems, K+S Aktiengesellschaft)
Koordinator:
- Dr. Stefan Steinicke
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Zivilgesellschaft
Vertreter/innen:
- Prof. Dr. Edda Müller
Transparency International Deutschland e.V. (Stellvertreterin: Sarina Korte, Transparency International Deutschland e.V.) - Dr. Martin Pohl
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (Stellvertreterin: Carola Dittmann, Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) - Jürgen Maier
Forum Umwelt und Entwicklung (Stellvertreterin: Josephine Koch, Forum Umwelt und Entwicklung) - Dr. Henriette Litta
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Stellvertreter: Walter Palmetshofer, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) - Florian Zerzawy
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V (Stellvertreterin: Marie Wettingfeld, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.)
Koordinator:
- Walter Palmetshofer
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
Zusammensetzung der MSG
Anforderung 1.4 des EITI Standards sieht eine unabhängige Multi-Stakeholder-Gruppe vor, welche die Steuerung und Aufsicht über die nationale Umsetzung der Initiative ausübt und die Interessen der wichtigsten Stakeholder-Gruppen des Rohstoffsektors ausgleicht. Entscheidungen der MSG sollen im Konsens erfolgen.
Die MSG muss mit geeigneten Stakeholdern besetzt sein , einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
- Vertreter/innen relevanter staatlicher Stellen (Behörden, auch Parlamentarier)
- Vertreter/innen aus der Privatwirtschaft (d.h. beispielsweise Unternehmen und Unternehmensverbände aus dem Rohstoffsektor sowie Industrie- und Handelskammern)
- Vertreter/innen der Zivilgesellschaft (beispielsweise unabhängige Gruppen der Zivilgesellschaft, andere Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wie Gewerkschaften sowie Einzelpersonen, mit Bezug zum Rohstoffsektor)
Wichtig! Die mit EITI befasste Zivilgesellschaft muss von der Regierung und/oder den Unternehmen unabhängig sein, sowohl in operationeller als auch in politischer Hinsicht.
Die MSG stellt eine angemessene Vertretung der drei Stakeholder-Gruppen sicher und erstattet den erweiterten Stakeholder-Gruppen Bericht.
Die Mitglieder der jeweiligen Stakeholder-Gruppe stellen in Übereinstimmung mit der Standardanforderung 1.4. sicher, dass über die Interessen der eigenen Organisation, Institution oder Unternehmung hinaus die Interessen der gesamten Stakeholder-Gruppe in den Multi-Akteurs-Prozess eingebracht werden.
Jede Stakeholder-Gruppe muss das Recht haben, ihre eigenen Vertreter/innen unabhängig von den anderen Stakeholdergruppen zu benennen. Dabei muss eine pluralistische und vielfältige Vertretung angestrebt werden. Vertreter/innen sollen auf Grundlage offener, fairer und transparenter Verfahren ernannt werden.
Die MSG und die einzelnen Stakeholder-Gruppen müssen bei ihrer Vertretung zudem auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis achten, um Fortschritte in Richtung Geschlechterparität zu erzielen.
Ernennung von D-EITI MSG-Mitgliedern
Der Prozess zur Ernennung von neuen MSG-Mitgliedern ist in der Geschäftsordnung der MSG (vgl. § 2 Nr. 2, 3) definiert:
Mitglieder werden für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren durch die Bundesregierung berufen. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der MSG gilt das Prinzip der Personenkontinuität. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger wiederum auf Vorschlag der jeweiligen Stakeholder-Gruppe durch die Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Umsetzung der EITI in Deutschland (D-EITI) berufen.
Die Stakeholder-Gruppen nominieren ihre Vertreter/innen in der MSG in einem jeweils unabhängigen, offenen Prozess, stellen deren Repräsentativität sicher. Das bedeutet, die Stakeholdergruppen wählen ihre Mitglieder in jeweils eigenen internen Nominierungsverfahren selbst aus.
- Bei den Vertreterinnen und Vertretern der Regierung werden zwei Sitze durch die Bundesressorts gestellt. Die Bundesländer sollen mit bis zu drei Sitzen vertreten sein, hiervon jeweils eine Vertretung der Wirtschaftsressorts der Länder, der Finanzressorts der Länder sowie der Bergbehörden der Länder (auf Vorschlag des Länderausschusses Bergbau im Auftrag der Wirtschaftsministerkonferenz). Die Mandatierung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder in der MSG erfolgt durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur D-EITI gemäß ihrer Geschäftsordnung. Die Auswahl der Personen für die jeweiligen Vertretungen richtet sich nach der innerbehördlichen Organisation in den staatlichen Stellen, die für D-EITI relevante Themen aufgrund gesetzlicher Regelungen zuständig sind.
- Bei der Privatwirtschaft folgt die Mitgliedschaft dem Aufruf der jeweiligen Branchenverbände. Die Verbände fragen die Teilnahme bei den Unternehmen an. Interessierte Unternehmen wenden sich an ihren jeweiligen Branchenverband, der dann die Interessenbekundung an die Stakeholder-Gruppe der Privatwirtschaft in der D-EITI MSG weiterleitet. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Sektor durch mindestens ein Unternehmen vertreten ist. Jedes Unternehmen und jeder Verband, der für die für die Entsendung von MSG-Mitgliedern verantwortlich ist, sorgt für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Entscheidung über die Auswahl neuer Mitglieder liegt bei den verantwortlichen Verbänden und Unternehmen.
- Die Auswahl der Organisationen der Zivilgesellschaft basierte auf einer breiten Repräsentation aller für die Rohstoffpolitik relevanten Themen. Dies schließt Organisationen ein, die sich mit Themen wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, offene Regierung und Daten, Umwelt, Entwicklung sowie Arbeit und Soziales befassen. Bei der Zivilgesellschaft sorgt jede Organisation, die MSG-Mitglieder entsendet, für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Organisationen bestimmen selbst, wen sie als ihre Vertreter/innen in die Arbeitsgruppe entsenden möchten. Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen Interesse an einer Mitwirkung in der D-EITI haben, können sie sich an die Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wenden.
Die Stakeholder-Gruppen berücksichtigen in den internen Nominierungsverfahren die Vielfalt ihrer Mitglieder, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft dem Wandel im rohstoffgewinnenden Sektor und den Anforderungen des EITI Standards jederzeit gerecht wird (Ziffer 1.4 EITI Standard, § 2 (3) Geschäftsordnung der MSG).
Alle Mitglieder der D-EITI MSG unterliegen in ihrem Handeln dem Verhaltenskodex der EITI Assoziation.
Kontakt
Sie haben Interesse an der Mitarbeit in der D-EITI MSG?
Wenden Sie sich gern an das D-EITI Sekretariat, das die Anfragen koordiniert und den Kontakt zu den in der MSG vertretenen Interessensgruppen herstellt.
Sitzungen der Multi-Stakeholder Gruppe
Beobachter/innen können ohne Rede- und Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der Vorsitz muss bis spätestens zehn Tage vor der betreffenden Sitzung über zusätzlich geladene Teilnehmer/innen informiert werden.
Bei Interesse einer Sitzungsteilnahme als Beobachter/in kontaktieren Sie bitte das D-EITI Sekretariat.
Finanzielle Unterstützung der Zivilgesellschaft
Die Umsetzung von EITI in Deutschland fußt auf der gleichberechtigten Beteiligung und Mitarbeit aller Organisationen, die in der MSG vertreten sind. Um die dafür notwendigen Strukturen aufbauen und Aktivitäten durchführen zu können, unterstützte die Bundesregierung die Zivilgesellschaft 2015 mit 146.000 Euro, 2016 mit 120.000 Euro, 2017 mit 90.000 Euro, 2018 mit 100.000 Euro, 2019 mit 100.000 Euro, 2020 mit 100.000 Euro, 2021 mit 100.000 Euro, 2022 mit 115.000 Euro und 2023 mit 115.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung dient den Organisationen dazu, ihre Stakeholder über EITI zu informieren und fachliche Expertise zum Thema Rohstoffpolitik aufzubauen.
Bezuschusst wurden: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V., Forum Umwelt und Entwicklung, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Transparency International Deutschland e.V.
Von der Kandidatur zum EITI-konformen Land
Die Einführung des international erfolgreichen EITI-Modells bietet neue Chancen für mehr Transparenz und Dialog im deutschen Rohstoffsektor. Mit D-EITI setzt die Bundesregierung in ihrer internationalen Rohstoffpolitik ein Signal, um Entwicklungs- und Schwellenländer im gemeinsamen Kampf gegen Korruption und für Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit Rohstoffgeschäften zu stärken. Mit diesem Schritt sollen zudem weitere Länder ermutigt werden, sich in die internationale Transparenzagenda einzubringen.
November 2023
Februar 2024
Dezember 2022
Februar 2022
Januar 2021
November 2020
Dezember 2019
Mitte 2019
November 2018
Oktober 2018
August 2017
Von der Vorbereitsgruppe zum EITI-Kandidatenland: Was hat die D-EITI schon erreicht?
Februar 2016
Dezember 2015
März 2015
März 2015
November 2014
Juli 2014
Juli 2014
Die verpflichtende Berichterstattung der D-EITI
Natürliche Ressourcen
Rechtlicher Rahmen
- Rechtlicher Rahmen
- Verträge und Lizenzen
- Wirtschaftlich Berechtigte
- Staatliche Beteiligung
Exploration & Produktion
- Explorationsaktivitäten
- Produktionsdaten
- Exportdaten
- Emissionsdaten
Einnahmen
- Steuereinnahmen
- Verkäufe durch den Staat und staatliche Unternehmen
- Infrastruktur und Tauschvereinbarungen
- Transporteinnahmen
Einnahmenverteilung
- Verteilung der Einnahmen
- Subnationale Transfers
- Ausgaben
Sozialer & wirtschaftlicher Beitrag
- CSR-Zahlungen
- Quasi-fiskalische Ausgaben
- Beitrag zur nationalen Wirtschaft
- Umweltauswirkungen
Nutzen für die Allgemeinheit
Kooperation
Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, mit der deutschen Umsetzung einen Beitrag zur Akzeptanz, Anwendung und Weiterentwicklung des EITI-Standards auf internationaler Ebene zu leisten. Gleichzeitig profitiert Deutschland von den Umsetzungserfahrungen anderer EITI-Länder. Das wichtigste Element ist dabei der Dialog mit internationalen Partner*innen.
Über das internationale Sekretariat der EITI wird unter anderem im Rahmen von Sitzungen des EITI-Boards ein regelmäßiger Austausch zwischen den EITI-Ländern organisiert. Auf der EITI Weltkonferenz 2019 in Paris hatten Vertreter*innen von EITI-Ländern die Möglichkeit, sich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.
Um diesen Dialog führen zu können, werden beispielsweise relevante D-EITI-Dokumente und die Website der D-EITI auf Englisch übersetzt. So haben andere EITI-Länder und solche, die es werden wollen, die Möglichkeit, von den deutschen Erfahrungen zu profitieren.
Zudem steht die D-EITI im direkten Kontakt mit anderen EITI und an EITI interessierten Ländern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf EU (Niederlande), OECD (Großbritannien, Kolumbien, Mexiko, Norwegen) und Partnerländern in Europa (Albanien, Armenien, Ukraine).