Akteure

D-EITI Sonderbeauftragte: Dr. Franziska Brantner

© BMWK / Susanne Eriksson

Dr. Franziska Brantner ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesregierung ernannte sie im Januar 2022 zur D-EITI-Sonderbeauftragten. Sie leitet die Umsetzung der D-EITI, der Standard legt hierfür ihre Aufgaben und Kompetenzen fest:

„Die ernannte Person muss das Vertrauen aller Stakeholder genießen, die Autorität und Freiheit besitzen, EITI-Maßnahmen unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien und Behörden zu koordinieren, und in der Lage sein, Ressourcen für die Umsetzung der EITI zu mobilisieren.“

Multi-Stakeholder-Gruppe

In der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) sind Akteure aus Regierung, Wirtschaft und  Zivilgesellschaft vertreten. Die MSG besteht aus fünfzehn Mitgliedern und ist mit je fünf Vertreterinnen und Vertretern der drei Stakeholder-Gruppen besetzt. Die Berufung zusätzlicher Mitglieder ist auf Vorschlag und im Einvernehmen der MSG-Mitglieder möglich. Der Vorsitz der MSG liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aufgabe der MSG ist die Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von D-EITI. Dazu gehören neben den Inhalten der D-EITI Berichterstattung unter anderem die Abnahme von Arbeitsplänen und Fortschrittsberichten.

Zusammensetzung der MSG

Vorgaben aus dem EITI Standard 2023

Anforderung 1.4 des EITI Standards sieht eine unabhängige Multi-Stakeholder-Gruppe vor, welche die Steuerung und Aufsicht über die nationale Umsetzung der Initiative ausübt und die Interessen der wichtigsten Stakeholder-Gruppen des Rohstoffsektors ausgleicht. Entscheidungen der MSG sollen im Konsens erfolgen. Die MSG muss mit geeigneten Stakeholdern besetzt sein , einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
  • Vertreter/innen relevanter staatlicher Stellen (Behörden, auch Parlamentarier)
  • Vertreter/innen aus der Privatwirtschaft (d.h. beispielsweise Unternehmen und Unternehmensverbände aus dem Rohstoffsektor sowie Industrie- und Handelskammern)
  • Vertreter/innen der Zivilgesellschaft (beispielsweise unabhängige Gruppen der Zivilgesellschaft, andere Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wie Gewerkschaften sowie Einzelpersonen, mit Bezug zum Rohstoffsektor) Wichtig! Die mit EITI befasste Zivilgesellschaft muss von der Regierung und/oder den Unternehmen unabhängig sein, sowohl in operationeller als auch in politischer Hinsicht.
Die MSG stellt eine angemessene Vertretung der drei Stakeholder-Gruppen sicher und erstattet den erweiterten Stakeholder-Gruppen Bericht. Die Mitglieder der jeweiligen Stakeholder-Gruppe stellen in Übereinstimmung mit der Standardanforderung 1.4. sicher, dass über die Interessen der eigenen Organisation, Institution oder Unternehmung hinaus die Interessen der gesamten Stakeholder-Gruppe in den Multi-Akteurs-Prozess eingebracht werden. Jede Stakeholder-Gruppe muss das Recht haben, ihre eigenen Vertreter/innen unabhängig von den anderen Stakeholdergruppen zu benennen. Dabei muss eine pluralistische und vielfältige Vertretung angestrebt werden. Vertreter/innen sollen auf Grundlage offener, fairer und transparenter Verfahren ernannt werden.
Die MSG und die einzelnen Stakeholder-Gruppen müssen bei ihrer Vertretung zudem auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis achten, um Fortschritte in Richtung Geschlechterparität zu erzielen.

Ernennung von D-EITI MSG-Mitgliedern

Der Prozess zur Ernennung von neuen MSG-Mitgliedern ist in der Geschäftsordnung der MSG (vgl. § 2 Nr. 2, 3) definiert:
Mitglieder werden für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren durch die Bundesregierung berufen. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der MSG gilt das Prinzip der Personenkontinuität. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger wiederum auf Vorschlag der jeweiligen Stakeholder-Gruppe durch die Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Umsetzung der EITI in Deutschland (D-EITI) berufen.
Die Stakeholder-Gruppen nominieren ihre Vertreter/innen in der MSG in einem jeweils unabhängigen, offenen Prozess, stellen deren Repräsentativität sicher. Das bedeutet, die Stakeholdergruppen wählen ihre Mitglieder in jeweils eigenen internen Nominierungsverfahren selbst aus.

  • Bei den Vertreterinnen und Vertretern der Regierung werden zwei Sitze durch die Bundesressorts gestellt. Die Bundesländer sollen mit bis zu drei Sitzen vertreten sein, hiervon jeweils eine Vertretung der Wirtschaftsressorts der Länder, der Finanzressorts der Länder sowie der Bergbehörden der Länder (auf Vorschlag des Länderausschusses Bergbau im Auftrag der Wirtschaftsministerkonferenz). Die Mandatierung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder in der MSG erfolgt durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur D-EITI gemäß ihrer Geschäftsordnung. Die Auswahl der Personen für die jeweiligen Vertretungen richtet sich nach der innerbehördlichen Organisation in den staatlichen Stellen, die für D-EITI relevante Themen aufgrund gesetzlicher Regelungen zuständig sind.
  • Bei der Privatwirtschaft folgt die Mitgliedschaft dem Aufruf der jeweiligen Branchenverbände. Die Verbände fragen die Teilnahme bei den Unternehmen an. Interessierte Unternehmen wenden sich an ihren jeweiligen Branchenverband, der dann die Interessenbekundung an die Stakeholder-Gruppe der Privatwirtschaft in der D-EITI MSG weiterleitet. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Sektor durch mindestens ein Unternehmen vertreten ist. Jedes Unternehmen und jeder Verband, der für die für die Entsendung von MSG-Mitgliedern verantwortlich ist, sorgt für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Entscheidung über die Auswahl neuer Mitglieder liegt bei den verantwortlichen Verbänden und Unternehmen.
  • Die Auswahl der Organisationen der Zivilgesellschaft basierte auf einer breiten Repräsentation aller für die Rohstoffpolitik relevanten Themen. Dies schließt Organisationen ein, die sich mit Themen wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, offene Regierung und Daten, Umwelt, Entwicklung sowie Arbeit und Soziales befassen. Bei der Zivilgesellschaft sorgt jede Organisation, die MSG-Mitglieder entsendet, für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Organisationen bestimmen selbst, wen sie als ihre Vertreter/innen in die Arbeitsgruppe entsenden möchten. Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen Interesse an einer Mitwirkung in der D-EITI haben, können sie sich an die Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wenden.

Die Stakeholder-Gruppen berücksichtigen in den internen Nominierungsverfahren die Vielfalt ihrer Mitglieder, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft dem Wandel im rohstoffgewinnenden Sektor und den Anforderungen des EITI Standards jederzeit gerecht wird (Ziffer 1.4 EITI Standard, § 2 (3) Geschäftsordnung der MSG).

Alle Mitglieder der D-EITI MSG unterliegen in ihrem Handeln dem Verhaltenskodex der EITI Assoziation.

Kontakt

Sie haben Interesse an der Mitarbeit in der D-EITI MSG? Wenden Sie sich gern an das D-EITI Sekretariat, das die Anfragen koordiniert und den Kontakt zu den in der MSG vertretenen Interessensgruppen herstellt.

Sitzungen der Multi-Stakeholder Gruppe

Beobachter/innen können ohne Rede- und Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der Vorsitz muss bis spätestens zehn Tage vor der betreffenden Sitzung über zusätzlich geladene Teilnehmer/innen informiert werden. Bei Interesse einer Sitzungsteilnahme als Beobachter/in kontaktieren Sie bitte das D-EITI Sekretariat.

Finanzielle Unterstützung der Zivilgesellschaft

Die Umsetzung von EITI in Deutschland fußt auf der gleichberechtigten Beteiligung und Mitarbeit aller Organisationen, die in der MSG vertreten sind. Um die dafür notwendigen Strukturen aufbauen und Aktivitäten durchführen zu können, unterstützte die Bundesregierung die Zivilgesellschaft 2015 mit 146.000 Euro, 2016 mit 120.000 Euro, 2017 mit 90.000 Euro, 2018 mit 100.000 Euro, 2019 mit 100.000 Euro, 2020 mit 100.000 Euro, 2021 mit 100.000 Euro, 2022 mit 115.000 Euro und 2023 mit 115.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung dient den Organisationen dazu, ihre Stakeholder über EITI zu informieren und fachliche Expertise zum Thema Rohstoffpolitik aufzubauen.

Bezuschusst wurden: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V., Forum Umwelt und Entwicklung, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Transparency International Deutschland e.V.

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.