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Akteure
D-EITI Sonderbeauftragte: Dr. Franziska Brantner
Dr. Franziska Brantner ist Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Bundesregierung ernannte sie im Januar 2022 zur D-EITI-Sonderbeauftragten. Sie leitet die Umsetzung der D-EITI, der Standard legt hierfür ihre Aufgaben und Kompetenzen fest:
„Die ernannte Person muss das Vertrauen aller Stakeholder genießen, die Autorität und Freiheit besitzen, EITI-Maßnahmen unter Einbeziehung der zuständigen Ministerien und Behörden zu koordinieren, und in der Lage sein, Ressourcen für die Umsetzung der EITI zu mobilisieren.“
Multi-Stakeholder-Gruppe
Vertreter/innen der Regierung
- Bernhard KluttigBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Stellvertreter: Dr. Peer Hoth, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
- Dr. Robert PlachtaBundesministerium der Finanzen (Stellvertreter: Bodo Bajorat, Bundesministerium der Finanzen)
- Frank RannebergMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Stellvertreter: Olaf Nalenz, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein)
- Norbert ConradNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Stellvertreter: Jörg Bodenstein, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz)
- Torsten FalkHessisches Ministerium der Finanzen (Stellvertreter: Alexander Mayer, Finanzbehörde Hamburg)
Koordinatorin
- Alena BaaschBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Vertreter/innen der Wirtschaft
- Matthias Wachter
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (Stellvertreter: Hauke Dierks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)
- Dr. Martin Wedig
Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (Stellvertreterin: Birgit Schroeckh, Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V.)
- Dr. Matthias Frederichs
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (Stellvertreterin: Tanja Lenz, Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.)
- Georg Hiemann
Harbour Energy Gruppe (Stellvertreter: André Findeisen, Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.)
- Lena Kristin Michel
K+S Aktiengesellschaft (Stellvertreter: Sven Siems, K+S Aktiengesellschaft)
Koordinator
- Dr. Stefan Steinicke
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Vertreter/innen der Zivilgesellschaft
- Prof. Dr. Edda MüllerTransparency International Deutschland e.V. (Stellvertreter: Asena Baykal, Transparency International Deutschland e.V.)
- Dr. Martin PohlIndustriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (Stellvertreterin: Carola Dittmann, Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie)
- Jürgen MaierForum Umwelt und Entwicklung (Stellvertreterin: Josephine Koch, Forum Umwelt und Entwicklung)
- Dr. Henriette LittaOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Stellvertreter: Walter Palmetshofer, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
- Florian ZerzawyForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V (Stellvertreterin: Marie Wettingfeld, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.)
Kooridnatorin
- Marie WettingfeldForum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.
Zusammensetzung der MSG
Vorgaben aus dem EITI Standard 2023
- Vertreter/innen relevanter staatlicher Stellen (Behörden, auch Parlamentarier)
- Vertreter/innen aus der Privatwirtschaft (d.h. beispielsweise Unternehmen und Unternehmensverbände aus dem Rohstoffsektor sowie Industrie- und Handelskammern)
- Vertreter/innen der Zivilgesellschaft (beispielsweise unabhängige Gruppen der Zivilgesellschaft, andere Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wie Gewerkschaften sowie Einzelpersonen, mit Bezug zum Rohstoffsektor) Wichtig! Die mit EITI befasste Zivilgesellschaft muss von der Regierung und/oder den Unternehmen unabhängig sein, sowohl in operationeller als auch in politischer Hinsicht.
Ernennung von D-EITI MSG-Mitgliedern
Der Prozess zur Ernennung von neuen MSG-Mitgliedern ist in der Geschäftsordnung der MSG (vgl. § 2 Nr. 2, 3) definiert:
Mitglieder werden für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Jahren durch die Bundesregierung berufen. Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der MSG gilt das Prinzip der Personenkontinuität. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger wiederum auf Vorschlag der jeweiligen Stakeholder-Gruppe durch die Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Umsetzung der EITI in Deutschland (D-EITI) berufen.
Die Stakeholder-Gruppen nominieren ihre Vertreter/innen in der MSG in einem jeweils unabhängigen, offenen Prozess, stellen deren Repräsentativität sicher. Das bedeutet, die Stakeholdergruppen wählen ihre Mitglieder in jeweils eigenen internen Nominierungsverfahren selbst aus.
- Bei den Vertreterinnen und Vertretern der Regierung werden zwei Sitze durch die Bundesressorts gestellt. Die Bundesländer sollen mit bis zu drei Sitzen vertreten sein, hiervon jeweils eine Vertretung der Wirtschaftsressorts der Länder, der Finanzressorts der Länder sowie der Bergbehörden der Länder (auf Vorschlag des Länderausschusses Bergbau im Auftrag der Wirtschaftsministerkonferenz). Die Mandatierung der Vertreterinnen und Vertreter der Länder in der MSG erfolgt durch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur D-EITI gemäß ihrer Geschäftsordnung. Die Auswahl der Personen für die jeweiligen Vertretungen richtet sich nach der innerbehördlichen Organisation in den staatlichen Stellen, die für D-EITI relevante Themen aufgrund gesetzlicher Regelungen zuständig sind.
- Bei der Privatwirtschaft folgt die Mitgliedschaft dem Aufruf der jeweiligen Branchenverbände. Die Verbände fragen die Teilnahme bei den Unternehmen an. Interessierte Unternehmen wenden sich an ihren jeweiligen Branchenverband, der dann die Interessenbekundung an die Stakeholder-Gruppe der Privatwirtschaft in der D-EITI MSG weiterleitet. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Sektor durch mindestens ein Unternehmen vertreten ist. Jedes Unternehmen und jeder Verband, der für die für die Entsendung von MSG-Mitgliedern verantwortlich ist, sorgt für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Entscheidung über die Auswahl neuer Mitglieder liegt bei den verantwortlichen Verbänden und Unternehmen.
- Die Auswahl der Organisationen der Zivilgesellschaft basierte auf einer breiten Repräsentation aller für die Rohstoffpolitik relevanten Themen. Dies schließt Organisationen ein, die sich mit Themen wie Transparenz, Rechenschaftspflicht, offene Regierung und Daten, Umwelt, Entwicklung sowie Arbeit und Soziales befassen. Bei der Zivilgesellschaft sorgt jede Organisation, die MSG-Mitglieder entsendet, für die kontinuierliche Vertretung der Organisation. Die Organisationen bestimmen selbst, wen sie als ihre Vertreter/innen in die Arbeitsgruppe entsenden möchten. Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen Interesse an einer Mitwirkung in der D-EITI haben, können sie sich an die Vertreter/innen der Zivilgesellschaft wenden.
Die Stakeholder-Gruppen berücksichtigen in den internen Nominierungsverfahren die Vielfalt ihrer Mitglieder, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft dem Wandel im rohstoffgewinnenden Sektor und den Anforderungen des EITI Standards jederzeit gerecht wird (Ziffer 1.4 EITI Standard, § 2 (3) Geschäftsordnung der MSG).
Alle Mitglieder der D-EITI MSG unterliegen in ihrem Handeln dem Verhaltenskodex der EITI Assoziation.
Kontakt
Sitzungen der Multi-Stakeholder Gruppe
Finanzielle Unterstützung der Zivilgesellschaft
Die Umsetzung von EITI in Deutschland fußt auf der gleichberechtigten Beteiligung und Mitarbeit aller Organisationen, die in der MSG vertreten sind. Um die dafür notwendigen Strukturen aufbauen und Aktivitäten durchführen zu können, unterstützte die Bundesregierung die Zivilgesellschaft 2015 mit 146.000 Euro, 2016 mit 120.000 Euro, 2017 mit 90.000 Euro, 2018 mit 100.000 Euro, 2019 mit 100.000 Euro, 2020 mit 100.000 Euro, 2021 mit 100.000 Euro, 2022 mit 115.000 Euro und 2023 mit 115.000 Euro. Die finanzielle Unterstützung dient den Organisationen dazu, ihre Stakeholder über EITI zu informieren und fachliche Expertise zum Thema Rohstoffpolitik aufzubauen.
Bezuschusst wurden: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V., Forum Umwelt und Entwicklung, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Transparency International Deutschland e.V.