EITI-Standard

The basis for implementing the EITI is the international EITI-Standard. Countries that join the voluntary transparency initiative are committed to implement the Standard at the national level. Sometimes, EITI member countries choose to transpose the EITI requirements into national law, as for instance Ukraine has done.

The requirements of the EITI-Standard can be divided into two main areas: On the one hand, formal requirements about the EITI-process are provided; on the other hand, other requirements are aimed at outcomes and impact of the EITI.

At the international level, the EITI-process is managed by the EITI board. The board is comprised of representatives from governments, civil society organizations, industry and institutional investors. At the national level, the Standard requires the establishment of a multi-stakeholder group (MSG) with representatives from the government, civil society and private sector, that steer and monitor the EITI-process. The German MSG was established in 2015. The Standard also lays out the composition and functioning of the MSG and provides detailed requirements on the disclosure of information regarding the extractive sector (see How EITI works).

Nevertheless, the disclosure of information can only produce outcomes and create impact, if the public is aware about what the data mean foster a public debate on the respective topics. Therefore, the EITI Standard requires active dissemination and publication of EITI-information as well as its disclosure in an open data format.

On a regular basis, all EITI member countries undergo an external validation process to determine whether they meet the EITI Standard requirements. If a country is not making significant progress in meeting the EITI Standard or is found to have poor implementation in key areas (such as independent and active civil society participation), the country is temporarily suspended from the EITI (see Validation).

 

EITI Standard 2019

The EITI-Standard 2019 was adopted at the EITI Global Conference in Paris on 18 June 2019 and has since formed the basis for the implementation of the EITI. In comparison to the pervious version of the Standard, EITI member countries have to disclose additional information about the following topics:

  • Environmental Reporting: the impact of extractive activities on the environment is at the center of public debate. The EITI-Standard 2019 requires, amongst others, the mandatory disclosure of essential payments that companies make on the basis of legal requirements or contracts
  • Gender: The EITI-Standard 2019 requires the MSG to address the topic of gender balance and to provide a breakdown of employment figures by company, gender and occupational level.
  • Contract Transparency: Many EITI member countries specify the amount of taxes to be paid for resource extraction in their contracts with companies. As these contracts often remain confidential, the public is unable to follow up and assess whether the state receives a fair compensation. The EITI-Standard 2019 requires the disclosure of all contracts starting from 2021.
  • State participation and sale of the State’s share of production: About half of the 2.5 billion US-Dollar, that were previously disclosed in EITI reports as payments of the oil-, gas- and mining sector, flows through national oil companies. The EITI Board agreed to expand the requirements about the disclosure of public ownership as well as transactions and quasi-public expenditure of public companies. In addition, the requirements for disclosure of sales of the state’s share of production or any other in-kind transfers have been expanded.

 

Changes were also made regarding the format of disclosure. Annual reports, that previously formed the core of the EITI implementation shall be increasingly replaced by a systematic disclosure, combined with the digital provision of all data and information in an open data format.

The second validation of the D-EITI starting on 1 October 2023, will be based on the requirements of the EITI Standard 2019.

EITI Standard 2023

The amended EITI-Standard 2023 was adopted at the EITI Global Conference in Dakar on 12 June 2023. After a transitional period, it will form the future basis for the implementation of the EITI.

For more information on the amended 2023 EITI Standard click here.

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.