EITI-Standard

Grundlage für die Umsetzung der EITI ist der internationale EITI-Standard. Länder, die der freiwilligen Transparenzinitiative beitreten, verpflichten sich, den Standard auf nationaler Ebene umzusetzen. Bisweilen entscheiden sich EITI-Länder, wie beispielsweise die Ukraine,dazu, die Anforderungen der EITI in nationales Gesetz zu überführen.

Die Anforderungen des EITI-Standards können in zwei Bereiche gegliedert werden: Einerseits werden formale Vorgaben zum EITI-Prozess dargelegt, andererseits zielen einige Anforderungen auf Ergebnisse und Wirkung der EITI ab.

Der EITI-Prozess wird auf internationaler Ebene durch den EITI-Vorstand verwaltet. Dieser setzt sich aus Vertreter*innen von Regierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Industrie und institutionellen Investoren zusammen. Auf nationaler Ebene verlangt der Standard die Einrichtung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) mit Vertreter*innen aus Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, welche den nationalen EITI-Prozess steuert und überwacht. Die deutsche MSG wurde 2015 eingerichtet. Der Standard beschreibt zudem die Zusammensetzung und Arbeitsweise der MSG sowie detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Informationen des Rohstoffsektors (siehe So funktioniert EITI ).

Die Offenlegung von Informationen kann aber nur Ergebnisse und Wirkung zeigen, wenn die Öffentlichkeit versteht, was diese Daten bedeuten und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte zu den Themen ergibt. Deshalb schreibt der Standard die aktive Verbreitung und Bekanntmachung der EITI-Informationen sowie ihre Offenlegung im Format offener Daten vor.
Alle EITI-Länder werden in regelmäßigen Abständen extern überprüft, um festzustellen, ob sie alle Anforderungen des EITI-Standards erfüllen. Wenn in einem Land keine wesentlichen Fortschritte bei der Erfüllung des Standards oder eine mangelhafte Umsetzung in Kernbereichen (etwa bei der unabhängigen und aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft) festgestellt werden, wird das Land vorläufig von der EITI suspendiert (siehe Informationen zur Validierung ).

EITI Standard 2019

Der EITI-Standard 2019 wurde am 18.06.2019 auf der EITI Weltkonferenz in Paris beschlossen und bildet seitdem die Grundlage für die Umsetzung der EITI. Im Vergleich zur Vorgängerversion des Standards müssen die EITI-Länder nun zusätzliche Informationen zu folgenden Themen offenlegen:

  • Umwelt-Reporting: Die Auswirkungen der Rohstoffgeschäfte auf die Umwelt sind im Zentrum der öffentlichen Debatte. Der EITI-Standard 2019 fordert u.a. die verbindliche Offenlegung wesentlicher Zahlungen, die Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Verträgen leisten müssen (environmental payments).
  • Gender: Der EITI Standard 2019 erfordert eine Auseinandersetzung der MSG mit ihrer ausgewogenen Besetzung sowie eine Aufschlüsselung der Beschäftigungszahlen nach Unternehmen, Geschlecht und beruflicher Ebene.
  • Vertragstransparenz: Viele EITI-Länder legen in ihren Verträgen mit Unternehmen fest, wie viele Steuern für den Abbau von Rohstoffen zu zahlen sind. Diese Verträge sind oft vertraulich, so dass die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen kann, ob der Staat einen fairen Ausgleich erhält. Der EITI-Standard 2019 schreibt die Veröffentlichung aller Verträge ab 2021 vor.
  • Staatliche Beteiligung und Verkauf des staatlichen Produktionsanteils: Von den 2,5 Billionen US-Dollar, die bisher in EITI-Berichten als Zahlungen im Öl-, Gas und Bergbausektor offengelegt wurden, fließt rund die Hälfte durch nationale Ölfirmen. Der EITI Vorstand hat sich darauf verständigt, die Anforderungen an die Offenlegung von staatlichen Beteiligungen sowie Transaktionen und quasistaatlichen Ausgaben von staatlichen Unternehmen auszubauen. Zudem wurden die Anforderungen an die Offenlegung von Verkäufen staatlicher Produktionsanteile oder sonstiger Einnahmen in Form von Sachleistungen erweitert.

Neuerungen gibt es auch zum Format der Offenlegung. Die jährlichen Berichte, die bisher den Kern der EITI-Umsetzung gebildet haben, sollen zunehmend durch eine systematische Offenlegung ersetzt werden, verbunden mit der digitalen Bereitstellung aller Daten und Informationen im Format offener Daten .

EITI Standard 2023

Der weiterentwickelte EITI Standard 2023 wurde am 12.06.2023 auf der Global Conference in Dakar  beschlossen. Nach einer  Übergangsphase wird er zukünftig die Grundlage für die Umsetzung der EITI bilden. 

Für weitere Informationen über den EITI Standard 2023, klicken Sie hier.

Was ist EITI?

Dafür steht die Initiative

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EITI in Deutschland

So setzt Deutschland den Standard um

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Das sagt die Presse

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.