Archiv - Interner Bereich

Wichtiges

MSG E-Mails - Archiv (2017-2023)

Alle an die MSG versendeten E-Mails der Jahre 2017-2023 inklusive Anhänge finden Sie hier (PDF / Word).

MSG-Beschlüsse

Alle in der MSG getroffenen Beschlüsse inklusive Verweis auf das jeweilige Sitzungsprotokoll finden Sie hier:

MSG-Beschlusssammlung (Excel, Stand 21.09.2023)

Protokolle MSG-Sitzungen

16. MSG-Sitzung, 30.10.2019: Agenda, Protokoll

15. MSG-Sitzung, 03.05.2019: Agenda, Protokoll

14. MSG-Sitzung, 10.04.2019: Agenda, Protokoll

4. MSG-Sondersitzung, 19.11.2018: Agenda, Protokoll

13. MSG-Sitzung, 18.10.2018: Agenda, Protokoll

12. MSG-Sitzung, 19.06.2018: Agenda, Protokoll

11. MSG-Sitzung, 21.03.2018: AgendaProtokoll

3. MSG-Sondersitzung Strategieklausur, 04.12.2017: Agenda, Protokoll

10. MSG-Sitzung, 09.09.2017: Agenda, Protokoll

9. MSG-Sitzung, 28.06.2017: Agenda, Protokoll

8. MSG-Sitzung, 23.03.2017:  AgendaProtokoll

2. MSG-Sondersitzung, 21.02.2017: Agenda, Protokoll

1. MSG-Sondersitzung, 09.12.2016: Protokoll

7. MSG-Sitzung, 21.09.2016: Agenda, Protokoll

6. MSG-Sitzung, 13.07.2016: Agenda, Protokoll

5. MSG-Sitzung, 15.03.2016: Agenda, Protokoll

4. MSG-Sitzung, 09.11.2015 Agenda, Protokoll

3. MSG-Sitzung, 09.09.2015: Agenda, Protokoll

2. MSG-Sitzung, 10.06.2015 Agenda, Protokoll

1. MSG-Sitzung, 10.03.2015 : Agenda, Protokoll

KoordinatorInnentreffen

Arbeitsgruppen

Bund-Länder AG

Informationen über die Bund Länder Arbeitgruppe finden Sie im entsprechenden internen Bereich hier.

AG Systematische Offenlegung
AG Umweltbezogene Zahlungen

Unterlagen MSG-Sitzungen

21. MSG-Sitzung, 03.12.2021
5. MSG-Sondersitzung, 12.02.2021
Austausch MSG und UV zum D-EITI Pilot, 29.01.2021
Rücksprache der MSG und EITI Sekretariat zum D-EITI Pilot, 25.01.2021
18. MSG-Sitzung, 09.07.2020
17. MSG-Sitzung, 19.02.2020
Nachbereitung

Protokoll

Agenda

Anlage 1: Liste der Teilnehmenden 17. MSG-Sitzung

Anlage 2: Umsetzung Änderungen EITI Standard 2019 und Empfehlungen Validierung (Word/PDF)

Anlage 3: Eckpunkte Beschlussvorlage AG Systematische Offenlegung

Anlage 4: Arbeitsplan Monitoring 2019

Anlage 5: D-EITI-Arbeitsplan 2020 aktualisiert

Anlage 6: Jahresplan 2020 zur Kommunikation der D-EITI

Anlage 7: Kommunikationsstrategie Kurzfassung

 

Jahresplan 2020 zur Kommunikation der D-EITI

 

Vorbereitung

Agenda für die 17. MSG Sitzung

Arbeitsplan-Monitoring 2019

Entwurf für den Arbeitsplan 2020

Übersicht der im Rahmen des EITI Standards 2019 zu erbringenden Maßnahmen

Entwurf der Kurzfassung der Kommunikationsstrategie

Kommunikationsjahresplan 2020

3. MSG-Sondersitzung, 04.12.2017
Nachbereitung
10. MSG-Sitzung, 09.08.2017
Nachbereitung
Vorbereitung
9. MSG-Sitzung, 28.06.2017
Nachbereitung
  • Finales Protokoll 9. MSG-Sitzung: Reinversion,
  • D-EITI Bericht alle beschlossenen Kapitel, Stand 28.06.2017
  • Beschlossenes Kapitel 5 einschließlich aller Änderungen der 9. MSG-Sitzung
  • Beschlossenes Kapitel 7 einschließlich aller Änderungen der 9. MSG-Sitzung
1. MSG-Sondersitzung, 09.12.2016
7. MSG-Sitzung, 21.09.2016
Fortschrittsbericht

Das internationale Sekretariat hat uns sehr kurzfristig informiert, dass wir schon für 2015 einen Fortschrittsbericht einreichen müssen. Wir haben daraufhin in den letzten beiden Wochen den anliegenden Entwurf erstellt:

Abstimmung der konsolidierten Fassung zur Versendung an das internationale Sekretariat (Verschweigensfrist 19.10.):

2016-10-14-konsolidierte-version-fortschrittsbericht-2015-reinversion
2016-10-14-konsolidierte-version-fortschrittsbericht-2015-aenderungsmodus
2016-10-14-fortschrittsbericht-2015-kennzeichnung-der-auszuege-aus-kandidaturantrag

Anlage-1-Arbeitsplan-Fortschritt-2015.pdf
Anlage-2-Fortschritt-2015-EITI-Anforderung-1.4.a-Prüfung-von-innovativen-Ansätzen.pdf

Erster Entwurf:

2016-09-02-Fortschrittsbericht-2015.docx

Aufgrund der relativ kurzen Frist die uns das Sekretariat gesetzt hat, muss auch die Abstimmung und der Beschluss des Berichts kurzfristig erfolgen. Wir schlagen vor den Bericht im schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 23.09.2016 zu beschließen, also Rückmeldungen in den nächsten 2 Wochen zu sammeln. Wir empfehlen die Rückmeldungen auf Inhalte und nicht stilistische Feinheiten zu beschränken. Inwieweit der Text im Englischen einzureichen ist, ist noch ungeklärt. Ein letztes Editing wird nach Annahme durch Sie vorgenommen (Rechtschreibung und Grammatik).

6. MSG-Sitzung, 13.07.2016
Nachbereitung
5. MSG-Sitzung, 16.03.2016
Nachbereitung
Kandidaturantrag

(finale Version 22.12.2015)

Inhalt

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.