Glossar

Wirtschaftliche Bedeutung

Beitrag zu den Staatseinnahmen

Stand: Oktober 2024

EITI-Standard:

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Der Rohstoffsektor generiert Einnahmen für den Staat auf den unterschiedlichen föderalen Ebenen. Die wichtigsten Einnahmen sind die Steuern der allgemeinen Unternehmensbesteuerung (Körperschaftsteuer und Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) sowie die rohstoffspezifischen Feldes- und Förderabgaben. Zusammen beliefen sich diese Einnahmen aus der rohstoffgewinnenden Industrie auf rund 814 Mio. Euro im Jahr 2022 (Stand 06/2024). Dies entspricht einem Anteil von 0,04 % an den Gesamteinnahmen des Staates. Die Abdeckung dieser Einnahmen durch die Berichterstattung ist in Offengelegte Zahlungsströme und Qualitätssicherung genauer dargelegt. Daneben gibt es weitere Zahlungen des rohstoffgewinnenden Sektors an den Staat wie zum Beispiel Pachten, Energie- und Stromsteuern (siehe Einnahmen aus der rohstoffgewinnenden Industrie) sowie Zahlungen in Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Eingriffen sowie der Wassernutzung (siehe Umgang mit Eingriffen in die Natur und Landschaft), die in diesem Kapitel nicht dargestellt sind.

Steuern

Insgesamt wurden durch den rohstoffgewinnenden Sektor im Jahr 2022 davor genannte Steuern in Höhe von rund 577 Mio. Euro gezahlt (Stand 06/2024). Dies entspricht einem Anteil an den Gesamteinnahmen des Staates in Höhe von rund 0,03 %.1 Die größten Steuereinnahmen werden über die Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuern erzielt.

In der nachstehenden Tabelle sind die geschätzten Einnahmen aus den genannten Steuern des rohstoffgewinnenden Sektors und deren Anteil am Gesamtsteueraufkommen dargestellt (detaillierte Quellenangabe siehe Endnote iv). Weitere Zahlungsströme, die in nachfolgender Tabelle unberücksichtigt sind, sind in Einnahmen aus der rohstoffgewinnenden Industrie und Subventionen und steuerliche Begünstigungen dargestellt.

Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag)


Steuerart Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
in mio. Euro
Körperschaftsteuer* 98 135 49 53 60 59 57 64 119
Gewerbesteuer* 201 133 123 126 138 142 135 152 285
Einkommensteuer* 61 62 65 64 67 82 78 88 164
Solidaritätszuschlag* 9 11 6 6 7 8 7 5 9
Summe* 369 341 243 249 271 291 278 309 557
Gesamteinnahmen des Staates** 1.313.906 1.364.857 1.426.748 1.486.925 1.557.224 1.616.462 1.569.885 1.712.862 1.821.233
Anteil o.g. Steuern an Gesamteinnahmen 0,03 % 0,02 % 0,02% 0,02% 0,02% 0,02% 0,02% 0,02% 0,03%
nachrichtlich:
Fortschreibungsfaktor 5,84% 2,09% 5,19% -4,50% 12,63% 86,67%

* Auf Grundlage einer überarbeiteten Datenbasis haben sich die Zahlen ab 2018 leicht verändert. Ab 2019 wurde mit dem angegebenen Faktor fortgeschrieben.

** Die Gesamteinnahmen des Staates sind aufgrund der VGR-Revision vom August 2019 leicht verändert.

Detaillierte Quellenangaben siehe: Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​. Eigene Darstellung.

Förder- und Feldesabgaben

Die Förderabgaben werden von den Bergämtern der Bundesländer erhoben und variieren stark, abhängig von der lokalen Bergbauaktivität und den festgelegten Abgabesätzen in den einzelnen Bundesländern.

In der nachstehenden Tabelle sind die Einnahmen aus den Förderabgaben für das Jahr 2017 bis 2023 dargestellt:


Förderabgabe in Tausend Euro 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Bundesland
Baden-Württemberg 211 379 518 142 221 258 82
Bayern 503 602 728 521 543 852 923
Berlin 0 0 0 0 0 0 0
Brandenburg 704 777 608 553 681 662 551
Bremen 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 90 108 168 100 107 176 299
Hessen 398 399 260 281 250 235 185
Mecklenburg-Vorpommern 636 633 947 284 859 829 789
Niedersachsen 180.737 153.652 135.393 52.383 -22.264 126.836 113.672
Nordrhein-Westfalen* 683 560 1.024 739 622 765 517
Rheinland-Pfalz 4.639 6.945 6.766 4.764 6.048 9.146 6.529
Saarland 74 62 0 15 22 325 87
Sachsen 1.728 1.380 1.639 1.352 1.828 1.746 2.570
Sachsen-Anhalt** 1.547 2.375 2.142 2.198 2.202 2.184 2.547
Schleswig-Holstein 62.102 72.836 66.772 43.451 60.640 90.158 74.387
Thüringen 1.851 1.484 1.557 2.067 1.780 1.587 1.518
Gesamtförderabgaben 255.902 242.192 218.523 108.835 53.540 236.051 204.659
Gesamteinnahmen des Staates in Mio. Euro 1.473.847 1.415.506 1.610.560 1.566.885 1.711.747 1.821.233 1.907.958
Anteil 0,02% 0,02% 0,01% 0,01% 0,003% 0,01% 0,01%

* Die meisten Bundesländer veröffentlichen Einnahmen aus Feldes- und Förderabgaben akkumuliert in den Landeshaushalten. Bundesländer für die einzeln aufgeführte Einnahmen aus Feldesabgaben vorliegen, sind in Tabelle 6 – Einnahmen aus Feldesabgaben in den Jahren 2017–2023 gelistet.

** Negative Einnahmen“ bzw. Rückerstattungen in Niedersachsen im Jahr 2021 resultieren aufgrund der Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 11.02.2021, mit der rückwirkend festgelegt wurde, dass von 01.01. bis zum 31.12.2020 auf Erdöl (§ 11) und Naturgas (§ 14) keine Förderabgabe erhoben wird. Im Zuge dessen wurden die bereits geleisteten Zahlungen für die Voranmeldungen der Quartale I bis III des Erhebungszeitraumes 2020 erstattet.

*** Im angegebenen Betrag sind auch Einnahmen aus Entgelten für die vertraglich überlassene Nutzung von Bergwerkseigentum des Landes Nordrhein-Westfalen an Dritte enthalten.

Detaillierte Quellenangaben siehe Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​. Eigene Darstellung.

Insgesamt wurden 2022 (2023) in Deutschland 236,1 Mio. Euro (204,7 Mio. Euro) Einnahmen aus Förderabgaben erhoben. Bei einigen Bundesländern unterlag die Höhe der Einnahmen in den vergangenen Jahren signifikanten Schwankungen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, z. B. sich ändernde Weltmarktpreise für Rohstoffe sowie Änderungen der Produktionsmengen oder Abgabesätze (detaillierte Quellenangaben siehe Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​).
Die Einnahmen aus Feldesabgaben werden nur vereinzelt in den Haushalten der Bundesländer veröffentlicht. Eine gesammelte Übersicht der Feldesabgaben liegt nicht vor. Die meisten Bundesländer veröffentlichen Einnahmen aus Feldes- und Förderabgaben akkumuliert in den Landeshaushalten. Ihre Höhe ist deutlich geringer als die Höhe der Fördereinnahmen. Für 2023 liegen nur von drei Bundesländern einzeln aufgeführte Einnahmen aus den Feldesabgaben vor: Bayern, Brandenburg und Niedersachsen (Siehe nachstehende Tabelle)


Feldesabgaben in Tsd. Euro 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Bundesland
Baden-Württemberg 0 1,1 2,9 0 0 0 0
Bayern 28,2 31,9 30 47,8 78,8 71 76,9
Brandenburg 7,9 60,1 21,6 39,5 0 0 -16,2
Niedersachsen 560 476,7 296,7 708,3 526,4 519,5 414
Saarland 0 0 0 14,7 21,5 0 0
Hessen 0 0 3,5 0 0 0 0

Detaillierte Quellenangaben: Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​. Eigene Darstellung.

Quellenangaben

1 Auf Grundlage einer überarbeiteten Datenbasis haben sich die Zahlen ab 2018 leicht verändert (siehe Tab. Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor)