Endnoten / Quellenhinweise

Stand: Dezember 2025

Daten zur Rohstoffproduktion​

Die Angaben zu Beschäftigtenzahlen (siehe “Die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland”) können sich je nach Quelle unterscheiden. Differenzen sind zumeist auf eine unterschiedliche Zuordnung der statistischen Einheiten zurückzuführen.

In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der Betriebe basierend auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) differenziert dargestellt. Entscheidend für die Zuordnung eines Betriebes zu einem Wirtschaftszweig ist dabei die Haupttätigkeit (die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur gesamten Wertschöpfung dieser Einheit leistet). Betriebe, für die eine Aktivität in den genannten Wirtschaftszweigen nur eine Nebentätigkeit ist, sind folglich nicht in den aufgeführten Daten der BA enthalten, da diese entsprechend ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugerechnet werden.

Bei Daten, die im Gegensatz dazu auf eine funktionale Betrachtung des Wirtschaftszweiges zurückgreifen, werden alle Unternehmen/Betriebe, die auf diesem Gebiet tätig sind, betrachtet und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Haupttätigkeit der Einheit handelt. Infolgedessen kann es in den Statistiken zu abweichenden Zahlen von Beschäftigten kommen.

Quellen der Produktionsmengen und geschätzter Wert pro Rohstoffkategorie​

Die Zahlen zu den Produktionsmengen (siehe Gesamte Rohstoffförderung) wurden folgenden Publikationen entnommen: Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf dem Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas wurden (LBEG 2023) „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2022“ entnommen. Die Zahlen zu Kali­ und Kalisalzprodukte, feinkeramischer Ton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und ­sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk­, Mergel­ und Dolomitstein basieren auf (BGR 2024) „Deutschland – Rohstoffsituation 2023“. Dabei handelt es sich um eine jährliche Publikation, die u. a. Informationen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und Energierohstoffen in Deutschland enthält.

Die Quellen und die Methoden zur Berechnung der Produktionsmengen und -werten ausgewählter Rohstoffe können der Destatis Datenbank des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z. B. die Geschäftsberichte der Verbände (hinsichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO 2023)) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen 2023 (BGR 2024). Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, feinkeramischer Ton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach IM 2020) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und ­kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus (BGR 2024) entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk­, Mergel­ und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen Überprüfung unterzogen.

Daten zur Bruttowertschöpfung

Eine systematische fortlaufende Darstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist online bei Destatis verfügbar.

In der statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) umfasst der Sektor „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ den gesamten Abschnitt B mit folgenden Subsektoren: Kohlenbergbau (WZ08-05); Gewinnung von Erdöl und Erdgas (WZ08-06); Erzbergbau (WZ08-07); Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (WZ08-08) sowie Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ08-09). Eine detaillierte Auflistung dieser Subsektoren findet sich in der Publikation „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des Statistischen Bundesamts auf den Seiten 175 – 185. Es gilt zu beachten, dass im Abschnitt B („Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“) der Subsektor „Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden“ (WZ08-09) inkludiert ist. Dieser Bereich umfasst allerdings keine klassischen Gewinnungstätigkeiten. Die amtliche Statistik zur Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweiges B enthält keine separate Aufschlüsselung nach Subsektoren. Daher ist in dieser Angabe auch die Bruttowertschöpfung aus den Subsektoren WZ08-09 und WZ08-07 enthalten, anders als in der D-EITI-Berichtserstattung bis zum Jahr 2022.

Daneben gibt es weitere rohstoffgewinnende Unternehmen, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugeordnet sind und deshalb im Folgenden nicht berücksichtigt sind.

Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​

Die in der Tabelle (siehe Wirtschaftliche Bedeutung der rohstoffgewinnenden Industrie, Steuern) dargestellten Steuerbeträge basieren auf Sonderauswertungen der Körperschaftsteuerstatistiken 2010–2020, der Gewerbesteuerstatistiken 2010-2020 und der Statistiken über die Personengesellschaften und Gemeinschaften 2010–2012 und 2014–2020 sowie Schätzungen und Fortschreibungen des Bundesministeriums der Finanzen.

Betrachtet wurde jeweils nur der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“. Er umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (wie Kohle, Salz und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des statistischen Bundesamts auf den Seiten 175–185.

Da die aktuellen statistischen Daten das Jahr 2020 betreffen, wurden die Folgejahre bis 2023 fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wurde die Änderungsrate der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen (Quelle: „VGR – Wichtige Zusammenhänge im Überblick“ Seite 20 f.).

Die für den rohstoffgewinnenden Sektor ausgewiesenen Steuerbeträge sind Beträge, die für das jeweils angegebene Jahr von den Unternehmen zu zahlen waren (sogenanntes Veranlagungsjahr). Der statistische Zeitrahmen unterscheidet sich damit von dem für die Gesamteinnahmen des Staates, die im Jahr des Zuflusses verbucht werden (Kassenjahr).

Die angegebenen Gesamteinnahmen wurden den aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Stand Juni 2025) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Die Gesamteinnahmen des Staates umfassen neben den Steuereinnahmen des Staates auch Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen, Veräußerungserlösen oder Vermögensanlagen (Staatsanleihen) sowie ferner auch Gebühren, Verwaltungseinnahmen oder etwa Gewinne aus Staatsunternehmen. Detaillierte Erläuterungen bzw. Definitionen zum Öffentlichen Gesamthaushalt (ÖGH) sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Glossar/oeffentlicher-gesamthaushalt.html

Körperschaftsteuer

Ausgewertet wurden statistische Daten der Jahre 2010 bis 2020. Für die Schätzung wurden die festgesetzten Körperschaftsteuern unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger vor Anrechnung von Kapitalertragsteuer o.Ä. berücksichtigt. Die Fortschreibung für die Jahre bis 2023 erfolgte anhand der Entwicklung der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den rund 11.000 Gemeinden nach individuell festgesetzten und dadurch differierenden Hebesätzen erhoben. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer­ bzw. Körperschaftsteuerrecht zu ermittelnde Gewinn, der ggf. um Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz erhöht bzw. gemindert wird. Auf Grundlage des Gewerbeertrags wird deutschlandweit einheitlich ein Steuermessbetrag festgesetzt. Unterhält der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstättengemeinden zerlegt. Durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde auf den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird die vom Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer festgesetzt. Der Gewerbesteuer unterliegen Körperschaften, Mitunternehmerschaften und natürliche Personen mit ihren gewerblichen Einkünften.

In der Gewerbesteuerstatistik sind nur die im Veranlagungsverfahren ermittelten Steuermessbeträge enthalten. Das Statistische Bundesamt hat in einer Sonderauswertung der Statistiken für die Jahre 2010­2020 den dort nachgewiesenen positiven Steuermessbeträgen der betrachteten Unternehmen die Hebesätze der entsprechenden Gemeinden zugeordnet. Damit konnte die Gewerbesteuer näherungsweise ermittelt werden.

Einkommensteuer

Natürliche Personen können als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinne im rohstoffgewinnenden Sektor erzielen und sind mit diesen einkommen- und gewerbesteuerpflichtig. In der Einkommensteuerstatistik sind jedoch keine Untergliederungen nach Wirtschaftszweigen enthalten. Damit konnte diese Statistik für die vorliegende Untersuchung nicht genutzt werden. Die Statistik über Personengesellschaften wiederum ist zwar nach Wirtschaftszweigen gegliedert, sie dient jedoch nur der Feststellung der erzielten Einkünfte, die bei den Beteiligten (Mitunternehmern) der Besteuerung entweder bei der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer unterliegen.

Die auf den rohstoffgewinnenden Sektor entfallende Einkommensteuer wurde aufgrund der vorgenannten Probleme mit folgenden Verfahren unter Nutzung der Gewerbesteuerstatistik und der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften geschätzt:

Für die Einzelunternehmen wurde aus den in der Gewerbesteuerstatistik ausgewiesenen positiven Steuermessbeträgen dieser Personengruppe durch Rückrechnung ein näherungsweiser Gewinn ermittelt. Die Summe der Einkünfte von Personengesellschaften, die im entsprechenden Wirtschaftszweig auf natürliche Personen als Beteiligte entfällt, wurde aus der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften ausgewertet.

Auf diesen Gewinn bzw. diese Summe der Einkünfte wurde ab 2019 ein durchschnittlicher Steuersatz von 29,5 % angewendet. Dieser durchschnittliche Steuersatz wurde mithilfe eines Mikrosimulationsmodells für Einkommensteuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften ermittelt. Unter Berücksichtigung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Größenordnung für die Einkommensteuer.

Solidaritätszuschlag

Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Er beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Körperschaft­ und Einkommensteuer (siehe vorhergehende Erläuterungen). Seit 2021 wird auf die Einkommensteuer kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die Steuer eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht Teil der Berichterstattung.

Daten zu Feldes- und Förderabgaben​

Die Einnahmen der Bundesländer aus Förderabgaben (siehe Wirtschaftliche Bedeutung, Förder- und Feldesabgaben) werden von den Ländern dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Zwecke des Länderfinanzausgleichs im Rahmen der monatlichen Berichterstattung zu den Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt. Sie werden in den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

Daten zu Umsatz Bergbau, Steine und Erden​

Die Daten (siehe Wirtschaftliche Bedeutung der rohstoffgewinnenden Industrie, Umsatz) wurden der Statistik „Jahresbericht für Betriebe im Verarb. Gewerbe“, Tabellencode 42271-0002 „Beschäftigte und Umsatz der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe: Deutschland Jahre, Wirtschaftszweige (WZ2008 2-/3-/4 Steller) und Tabellencode 42271-0001 „Beschäftigte und Umsatz der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe: Deutschland Jahre, Wirtschaftszweige (WZ2008 Hauptgruppen und Aggregate)“) des Statistischen Bundesamtes am 02.07.2025 entnommen. Diese Statistik bezieht sich auf Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, (Statistik ist nicht vergleichbar mit den Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) und deckt damit nicht die Gesamtheit der rohstoffgewinnenden Betriebe ab.
Die Statistik ist über die GENESIS-Online Datenbank abrufbar.

Daten zu Beitrag zum Export​

Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten nach Bereichen (siehe Wirtschaftliche Bedeutung, Beitrag zum Export) basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP09 05), „Erdöl und Erdgas“ (GP09 06), „Erze“ (GP09 07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP09 08). Die Daten der Exporte wurden der Statistik „Außenhandel“, Tabellencode 51000-005 „Aus- und Einfuhr (Außenhandel): Deutschland, Jahre, Warensystematik“ des Statistischen Bundesamtes am 24.02.2025 entnommen. Die Statistik ist über die GENESIS-Online Datenbank abrufbar.

Die Quellen und die Methoden zur Berechnung der Ausfuhrmengen und -werte können der Destatis Datenbank des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten und -importen nach Rohstoffen (siehe Wirtschaftliche Bedeutung, Beitrag zum Export) basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt, Tabellencode 51000-005 „Aus- und Einfuhr (Außenhandel): Deutschland, GP2019 (4-Steller) sowie auf Angaben zum Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik vom Statistischen Bundesamt Tabellencode 51000-005 „Aus- und Einfuhr (Außenhandel): Deutschland, Warenverzeichnis Außenhandelsstatistik (4-Steller). Die Daten wurden am 24.02.2025 entnommen.

Die Statistiken sind über die GENESIS-Online Datenbank abrufbar.

Die Quellen und die Methoden zur Berechnung der Ausfuhrmengen und -werte können der Destatis Datenbank des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.