Endnoten / Quellenhinweise

Stand:

Daten zur Rohstoffproduktion​

Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf dem Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas werden dem Jahresbericht Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland des Landesamtes für Bergbau,  Energie und Geologie  entnommen. Die Zahlen zu Kali- und Kalisalzprodukte, Spezialton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und -sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk-, Mergel- und Dolomitstein basieren auf dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland.

Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z. B. die Geschäftsberichte der Verbände (hinsichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere die Geschäftsberichte des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V.) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen  auf dem jährlichen Bericht der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe zur Rohstoffsituation in Deutschland. Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, Spezialton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach Industrial Materials Price Database) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und -kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk-, Mergel- und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen gesonderten Überprüfung unterzogen.

Quellen der Produktionsmengen und geschätzter Wert pro Rohstoffkategorie

Die Zahlen zu den Produktionsmengen (Abschnitt b. Gesamte Rohstoffförderung) wurden folgenden Publikationen entnommen: Die Zahlen zu Braunkohle basieren auf SdK (2023) Datenangebot Statistik der Kohlenwirtschaft. Die Zahlen zu Erdöl und Erdgas wurden (LBEG 2023) „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2022“ entnommen. Die Zahlen zu Kali­ und Kalisalzprodukte, feinkeramischer Ton, Steinsalz, Siedesalz und Industriesole, Kaolin, Quarzkies und ­sand, Kies und Sand, gebrochene Natursteine, Naturwerksteine sowie Kalk­, Mergel­ und Dolomitstein basieren auf (BGR 2023) „Deutschland – Rohstoffsituation 2022“. Dabei handelt es sich um eine jährliche Publikation, die u. a. Informationen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und Energierohstoffen in Deutschland enthält.

Die Angaben zum Wert der zugehörigen Produktionsmengen sind nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Deshalb wird auf andere Publikationen zurückgegriffen, wie z. B. die Geschäftsberichte der Verbände (hin­ sichtlich der Gesteinskörnungen insbesondere MIRO 2023) oder verschiedene Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Im Detail basieren die Werte der Produktion von Erdöl und Erdgas auf Schätzungen aus durchschnittlichen Grenzübergangspreisen 2022 (BGR 2023). Derselben Publikation sind auch die Werte für Kali und Kalisalzprodukte, feinkeramischer Ton (Berechnung nach Destatis), Steinsalz und Industriesole (Berechnung nach Destatis) sowie Kaolin (Berechnung nach IM 2020) entnommen. Die Werte der Produktion für Quarzsand und ­kies, Kies und Sand und gebrochenem Naturstein sind ebenfalls aus (BGR 2023) entnommen. Die Werte der Produktion der Naturwerksteine sowie von Kalk­, Mergel­ und Dolomitstein entstammen den Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Die hier verwendeten Daten wurden keiner zusätzlichen gesonderten Überprüfung unterzogen.

Steinkohle

Die deutsche Steinkohlenförderung sank seit Jahren kontinuierlich und die Förderung wurde Ende 2018 sozialverträglich beendet.

Braunkohle

Die Förderung der heimischen Braunkohle lag 2022 mit 130,8 Mio. t um rund 3,6 % über dem Vorjahresniveau. Nach Schätzung der BGR entspricht dies einem Wert von 2.029 Mio. Euro für 2022.

Erdöl

Die deutsche Erdölproduktion lag im Jahr 2022 bei ca. 1,7 Mio. t. Die BGR hat aus den durchschnittlichen Grenzübergangspreisen für das Jahr 2022 den Wert der Erdölproduktion auf 1.024 Mio. Euro abgeschätzt.

Erdgas

2022 wurde in der Bundesrepublik in fünf Bundesländern Erdgas (einschl. Erdölgas) in Höhe von 5,3 Mrd. m³ gefördert. Wie bei Erdöl, hat die BGR aus den durchschnittlichen Grenzübergangspreisen für das Jahr 2022 den Wert der Erdgasproduktion auf 4.216 Mio. Euro abgeschätzt.

Kalisalz

In Deutschland werden durch zwei Unternehmen Kali­ und Magnesiumsalze gewonnen. Die verwertbare Förderung lag im Jahr 2022 bei rund 6,0 Mio. t in Form von Kali­ und Kalisalzprodukten [BGR 2023]. Der Wert der Kali­ und Kalisalzprodukte betrug nach der Berechnung der BGR etwa 3.583 Mio. Euro.

Tone

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 14,3 Mio. t verwertbarer Menge an Tonen (fein­ und grobkeramischer Ton) gefördert. Dabei handelt es sich um hoch­ wertigen Ton für die keramische Industrie, Feuerfest­ tone sowie Ziegeltone. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat die BGR den Wert dieser Menge auf 213 Mio. Euro berechnet.

Steinsalz, Industriesole und Siedesalz

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 14,1 Mio. t (NaCl­Inhalt) an Steinsalz und Industriesole gewonnen. Aufbauend auf Wertangaben des Statistischen Bundesamtes berechnete die BGR den Wert dieser Menge auf 415 Mio. Euro.

Kaolin

Kaolin wird überwiegend in der Papierindustrie und zur Produktion von Feinkeramik verwendet. Nach Angaben der BGR wurden im Jahr 2022 rund 0,9 Mio. t Kaolin im Wert von 68 Mio. Euro aus Rohkaolinerde gewonnen.

Quarzkies und -sand

Gewinnung von Quarzkiesen und ­sanden belief sich im Jahr 2022 auf 10,5 Mio. t mit einem Wert von 205 Mio. Euro. Der Rohstoff wird u. a. als Glassand, Gießereisand sowie als Füllstoff in chemischen und bauchemischen Produkten eingesetzt.

Kies und Sand und gebrochener Naturstein

Kiese, Sande und gebrochene Natursteine werden werden weit vorwiegend in der Bauindustrie verwendet [BGR 2023]. Hier kommen sie z. B. im Tiefbau oder in der Betonherstellung zum Einsatz. Im Jahr 2022 wurden Kiese und Sande in der Gesamtmenge von 253 Mio. t mit einem Wert von 2.864 Mio. Euro gefördert, sowie nach MIRO 2023 10 Mio. t gebrochene Natursteine mit einem Wert von 1.813 Mio. Euro

Naturwerkstein

Naturwerkstein wird zunächst in Rohblöcken gewonnen und anschließend zu Platten unterschiedlichen Formats gesägt. Diese Platten werden z. B. als Fassadenverkleidung oder als Wand­ und Bodenbelag eingesetzt. Zudem finden sie als Fensterbänke, Treppenstufen und Grabsteine Verwendung. Im Jahr 2022 wurden knapp 0,5 Mio. t des Rohstoffs gefördert, mit einem geschätzten Wert von 45 Mio. Euro (Angaben BGR).

Kalk-/Mergel- und Dolomitstein

Im Jahr 2022 wurden nach Angaben der BGR ca. 53,3 Mio. t Kalk­, Mergel­ und Dolomitstein mit einem Wert von 929 Mio. Euro gefördert. Kalk wird u. a. im Haus­ und Straßenbau sowie bei der Produktion von z. B. Eisen, Stahl, Zement, Glas oder Lebensmitteln eingesetzt.

 

Daten zur Bruttowertschöpfung

Die Daten wurden den aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes  entnommen. Der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle, Salz, Erze, Steine und Erden), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. In der statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) umfasst der Sektor „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ den gesamten Abschnitt B mit folgenden Subsektoren: Kohlenbergbau (WZ08-05); Gewinnung von Erdöl und Erdgas (WZ08-06); Erzbergbau (WZ08-07); Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (WZ08-08) sowie Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ08-09). Eine detaillierte Auflistung dieser Subsektoren findet sich in der Publikation Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundeamts auf den Seiten 175 – 185. Es gilt zu beachten, dass im Abschnitt B („Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“) der Subsektor „Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden“ (WZ08-09) inkludiert ist. Dieser Bereich umfasst allerdings keine klassischen Gewinnungstätigkeiten. Daneben gibt es weitere rohstoffgewinnende Unternehmen, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugeordnet sind und deshalb im Folgenden nicht berücksichtigt sind.

Die Daten aufgeschlüsselt nach Bundesländern stammen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg im Auftrag des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (AK VGRdL).

Daten zur Beschäftigung

Die Angaben zu Beschäftigtenzahlen (Abschnitt 2 a. Sektoren der deutschen Rohstoffgewinnung) können sich je nach Quelle unterscheiden. Differenzen sind zumeist auf eine unterschiedliche Zuordnung der statistischen Einheiten zurückzuführen.

In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der Betriebe basierend auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) differenziert dargestellt. Entscheidend für die Zuordnung eines Betriebes zu einem Wirtschaftszweig ist dabei die Haupttätigkeit (die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur gesamten Wertschöpfung dieser Einheit leistet). Betriebe, für die eine Aktivität in den genannten Wirtschaftszweigen nur eine Nebentätigkeit ist, sind folglich nicht in den aufgeführten Daten der BA enthalten, da diese entsprechend ihrer Haupttätigkeit einem anderen Wirtschaftszweig zugerechnet werden.

Bei Daten, die im Gegensatz dazu auf eine funktionale Betrachtung des Wirtschaftszweiges zurückgreifen, werden alle Unternehmen/Betriebe, die auf diesem Gebiet tätig sind, betrachtet und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Haupttätigkeit der Einheit handelt. Infolgedessen kann es in den Statistiken zu abweichenden Zahlen von Beschäftigten kommen.

Quellen der Beschäftigungszahlen pro Rohstoffkategorie:​

Erdöl und Erdgas

[BA 2022] – Bundesagentur für Arbeit (2023): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ2008), Stichtag 31. Dezember 2022

[BVEG 2022] – Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. berichtet im Vergleich dazu für 2021 eine Gesamtbeschäftigtenzahl im Bereich Erdgas und Erdöl in BVEG­Mitgliedsunternehmen von 7.669 im Jahresdurchschnitt

[BVEG 2023] – Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. berichtet im Vergleich dazu für 2022 eine Gesamtbeschäftigtenzahl im Bereich Erdgas und Erdöl in BVEG­Mitgliedsunternehmen von 6.133 im Jahresdurchschnitt

Steinkohle

[BA 2022] – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Tabellen, Beschäftigte nach Wirtschaftszwei­ gen (WZ2008), Stichtag Dezember 2021

[BA 2023] – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2023): Tabellen, Beschäftigte nach Wirtschaftszwei­ gen (WZ2008), Stichtag Dezember 2022

Die deutsche Steinkohlenförderung sank seit Jahren kontinuierlich und die Förderung wurde Ende 2018 sozialverträglich beendet. Zum Jahresende 2021 (2022) waren im Steinkohlebergbau in Deutschland noch 1.034 (1.011) Personen beschäftigt.

Braunkohle

[BA 2022] – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Tabellen, Beschäftigte nach Wirtschaftszwei­ gen (WZ2008), Stichtag Dezember 2021

[BA 2023] – Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2023): Tabellen, Beschäftigte nach Wirtschaftszwei­ gen (WZ2008), Stichtag Dezember 2022

In der Statistik sind die Beschäftigten in der Stromerzeugung (Kraftwerke) unter dem Punkt Energieversorgung gelistet.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten in der Braunkohlenwirtshaft (Bergbau und verbundene Kraftwerke) sind aus der Quelle der Statistik der Kohlenwirtschaft ersichtlich, diese nennt gemäß den oben genannten Erläuterungen die Beschäftigtenzahlen von 17.948 (2021) und 17.216 (2022). In diesen sind die Beschäftigten in den Braunkohlekraftwerken enthalten

Salze

Die Zahlen wurden vom Verband der Kali­ und Salzindustrie e. V. (VKS) auf Basis der Mitteilungen der betroffenen Mitglieder zur Verfügung gestellt. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die Beschäftigten im Kali und Salzbergbau.

Die Beschäftigtenzahlen, die aus den Geschäftsberichten der Unternehmen K+S und Südwestdeutsche Salzwerke AG entnommen werden können, weichen davon ab, da sich diese Zahlen auf das gesamte Unternehmen beziehen.

K+S (2023): Geschäftsbericht 2022

K+S (2022): Geschäftsbericht 2021

Südwestdeutsche Salzwerke AG (2023): Geschäftsbericht 2022

Südwestdeutsche Salzwerke AG (2022): Geschäftsbericht 2021

Steine und Erden
In der Literatur finden sich unterschiedliche Beschäftigtenzahlen. Die angegebene Beschäftigtenzahl der Bundesagentur für Arbeit wurde gewählt, da sie der Definition des Steine­ und Erden­Rohstoffe Wirtschaftszweiges im D­EITI Bericht am nächsten kommt („Naturstein, Kies, Sand, Ton und Kaolin + sonstiger Bergbau/Gewinnung von Steine und Erden anderweitig nicht genannt).

Die Statistik des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V. aggregiert abweichend und berichtet für 2021 22.735 Beschäftigte zur Kategorie „Kies/Sand“ sowie „Natursteine“. URL: https://www.bv-miro.org/ service/geschaeftsberichte/ (Abruf am 14. Juli 2023).

Daten zum Außenhandel​

Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP09-05), „Erdöl und Erdgas“ (GP09-06), „Erze“ (GP09-07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP09-08).

Die Daten zu den deutschen Rohstoffexporten auf Bundeslandebene basieren auf Angaben zu den Güterabteilungen des Güterverzeichnisses für Produktionsstatistiken vom Statistischen Bundesamt und umfassen in diesen Berechnungen die Bereiche „Kohle“ (GP19-05), „Erdöl und Erdgas“ (GP19-06), „Erze“ (GP19-07) und „Steine und Erden, sonstiger Bergbau“ (GP19-08).

Die Daten der Exporte  wurden der Genesis- Online-Datenbank von Destatis entnommen.

Daten zu Bergbauberechtigungen​

Die Daten zu den Bergbauberechtigungen wurden mit dem Stand 31.12.2022 durch die Bergbehörden der Länder auf Grundlage der amtlichen Verzeichnisse bereitgestellt.

Seit dem 21. Juli 2017 können nach §76 Abs. 3 BBergG auf Antrag bei den Bergbehörden folgende Angaben zu den erteilten und aufrechterhaltenen Bergbauberechtigungen, ohne Darlegung eines berechtigten Interesses, eingesehen werden:

  • Inhaber/in
  • Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht
  • Datum der Beantragung und der Erteilung
  • Laufzeit
  • Bodenschatz, auf den sich die Bergbauberechtigung bezieht

Daten zu Staatseinnahmen durch Steuern​

Die in der Tabelle (siehe Wirtschaftliche Bedeutung der rohstoffgewinnenden Industrie b.i. Steuern) dargestellten Steuerbeträge basieren auf Sonderauswertungen der Körperschaftsteuerstatistiken 2010–2019, der Gewerbesteuerstatistiken 2010-2019 und der Statistiken über die Personengesellschaften und Gemeinschaften 2010–2012 und 2014–2019 sowie Schätzungen und Fortschreibungen des Bundesministeriums der Finanzen.

Betrachtet wurde jeweils nur der Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“. Er umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (wie Kohle, Salz und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Eine detaillierte Auflistung findet sich in der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des statistischen Bundesamts auf den Seiten 175–185.

Da die aktuellsten statistischen Daten das Jahr 2019 betreffen, wurden die Folgejahre bis 2022 fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wurde die Änderungsrate der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen (Quelle: „VGR – Wichtige Zusammenhänge im Überblick“ Seite 20 f.).

Die für den rohstoffgewinnenden Sektor ausgewiesenen Steuerbeträge sind Beträge, die für das jeweils angegebene Jahr von den Unternehmen zu zahlen waren (sogenanntes Veranlagungsjahr). Der statistische Zeitrahmen unterscheidet sich damit von dem für die Gesamteinnahmen des Staates, die im Jahr des Zuflusses verbucht werden (Kassenjahr).

Die angegebenen Gesamteinnahmen wurden der aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand Mai 2024) des Statistischen Bundesamtes entnommen. Die Gesamteinnahmen des Staates umfassen neben den Steuereinnahmen des Staates auch Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen, Veräußerungserlösen oder Vermögensanlagen (Staatsanleihen) sowie ferner auch Gebühren, Verwaltungseinnahmen oder etwa Gewinne aus Staatsunter­ nehmen. Detaillierte Erläuterungen bzw. Definitionen zum Öffentlichen Gesamthaushalt (ÖGH) sind auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar: Destatis – Statistisches Bundesamt (Abruf am 24. April 2024).

Körperschaftsteuer

Ausgewertet wurden statistische Daten der Jahre 2010 bis 2019. Für die Schätzung wurden die fest­ gesetzten Körperschaftsteuern unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger vor Anrechnung von Kapitalertragsteuer o.Ä. berücksichtigt. Die Fortschreibung für die Jahre bis 2022 erfolgte anhand der Entwicklung der Bruttowertschöpfung des Wirtschaftszweigs B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den rund 11.000 Gemeinden nach individuell festgesetzten und dadurch differierenden Hebesätzen erhoben. Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer­ bzw. Körperschaftsteuerrecht zu ermittelnde Gewinn, der ggf. um Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz erhöht bzw. gemindert wird. Auf Grundlage des Gewerbeertrags wird deutschlandweit einheitlich ein Steuermessbetrag festgesetzt. Unterhält der Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstättengemeinden zerlegt. Durch Anwendung des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde auf den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird die vom Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer festgesetzt. Der Gewerbesteuer unterliegen Körperschaften, Personengesellschaften und natürliche Personen mit ihren gewerblichen Einkünften.

In der Gewerbesteuerstatistik sind nur die im Veranlagungsverfahren ermittelten Steuermessbeträge enthalten. Das Statistische Bundesamt hat in einer Sonderauswertung der Statistiken für die Jahre 2010­ 2019 den dort nachgewiesenen positiven Steuermessbeträgen der betrachteten Unternehmen die Hebesätze der entsprechenden Gemeinden zugeordnet. Damit konnte die Gewerbesteuer näherungsweise ermittelt werden.

Einkommensteuer

Natürliche Personen können als Einzelunternehmer oder Beteiligte an einer Personengesellschaft ebenfalls Gewinne im rohstoffgewinnenden Sektor erzielen und sind mit diesen gewerbe­ und einkommensteuerpflichtig. In der Einkommensteuerstatistik sind jedoch keine Untergliederungen nach Wirtschaftszweigen enthalten. Damit konnte diese Statistik für die vorliegende Untersuchung nicht genutzt werden. Die Statistik über Personengesellschaften wiederum ist zwar nach Wirtschaftszweigen gegliedert, sie dient jedoch nur der Feststellung der erzielten Einkünfte, die bei den Beteiligten (Mitunternehmern) der Besteuerung entweder bei der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer unterliegen.

Die auf den rohstoffgewinnenden Sektor entfallende Einkommensteuer wurde aufgrund der vorgenannten Probleme mit folgenden Verfahren unter Nutzung der Gewerbesteuerstatistik und der Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften geschätzt:

Für die Einzelunternehmen wurde aus den in der Gewerbesteuerstatistik ausgewiesenen positiven Steuermessbeträgen dieser Personengruppe durch Rückrechnung ein näherungsweiser Gewinn ermittelt. Die Summe der Einkünfte von Personengesellschaften, die im entsprechenden Wirtschaftszweig auf natürliche Personen als Beteiligte entfällt, wurde aus der Statistik über Personengesellschaften und Gemeinschaften ausgewertet.

Auf diesen Gewinn bzw. diese Summe der Einkünfte wurde ab 2019 ein durchschnittlicher Steuersatz von 29,5 % angewendet. Dieser durchschnittliche Steuersatz wurde mithilfe eines Mikrosimulationsmodells für Einkommensteuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften ermittelt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer ergibt sich die in der Tabelle dargestellte Größenordnung für die Einkommensteuer.

Solidaritätszuschlag

Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Er beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Körperschaft­ und Einkommensteuer (siehe vorhergehende Erläuterungen). Seit 2021 wird auf die Einkommensteuer kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die Steuer eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht Teil der Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2022.

Daten zu Feldes- und Förderabgaben​

Die Einnahmen der Bundesländer aus Förderabgaben (siehe Wirtschaftliche Bedeutung b.ii Förder- und Feldesabgaben) werden von den Ländern dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Zwecke des Länderfinanzausgleichs im Rahmen der monatlichen Berichterstattung zu den Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt. Sie werden in den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

Daten zu Umsatz Bergbau, Steine und Erden​

Die Daten wurden dem „Jahresbericht für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden“ des Statistischen Bundesamtes entnommen. Dieser Bericht bezieht sich auf Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten, (Statistik ist nicht vergleichbar mit den Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) und deckt damit nicht die Gesamtheit der rohstoffgewinnenden Betriebe ab.

Daten zu Anpassungsgeld​

Die Daten zur Höhe der Subventionen wurden dem aktuellen Subventionsbericht der Bundesregierung entnommen, der alle zwei Jahre erscheint (PDF).

Daten zu Subventionen im Steinkohlenbergbau​

Die aktuellen Daten wurden dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung  entnommen.

Daten zu Begünstigungen für Strom- u. Energiesteuer

Die Daten zu den Begünstigungen für Strom- und Energiesteuer wurden der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission entnommen.

Daten zu Erneuerbaren Energien

Die Daten zum Primärenergieverbrauch werden den Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen entnommen: https://ag-energiebilanzen.de/6-0-Primaerenergieverbrauch.html 

Daten zu Wasserentnahme

Die Daten zur Wasserentnahme nach Bundesländern basieren auf Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Angaben zur Wasserentnahme können der Umweltökonomischen Gesamtrechnung sowie der Statistik Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung des Statistischen Bundesamtes entnommen werden.

Daten zu Umweltinformationen

Genehmigungsbescheide

Die Bereitstellung von Genehmigungsbescheiden ist  in der Regel kostenfrei. Aus den Genehmigungsbescheiden können Bürger/innen konkrete Angaben zu den von den Behörden genehmigten Einwirkungen auf die Umwelt erfahren.

Beispielhaft können hier folgende Bescheide eingesehen werden:

Wasserrechtliche Erlaubnis (…) zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus den Werken Neuhof-Ellers und Werra in die Werra“ für die Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH in Philippsthal

Daten zur interaktiven Rohstoffkarte

Die Angaben zu den Bodenschätzen werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bereitgestellt.

Menge Rohgas: Jahresbericht “Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“  des Landesamtes für Bergbau, Niedersachen https://www.lbeg.niedersachsen.de/erdoel-erdgas-jahresbericht/jahresbericht-erdoel-und-erdgas-in-der-bundesrepublik-deutschland-936.html

Zudem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) https://jahresbericht.bveg.de/erdgasfoerderung/

Die Zahlen zu den Feldes- und Förderabgaben werden vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung gestellt.

Offengelegte Zahlungsströme und Qualitätssicherung

Die bisher durchgeführten Zahlungsabgleiche wurden erstmalig für den Berichtszeitraum 2018 pilotweise durch ein alternatives Verfahren zur Qualitätssicherung ersetzt. Seitdem wurde das Verfahren weiterentwickelt und fortgeführt.  Erläuterungen zum Verfahren sowie zur Auswahl der Rohstoffsektoren, Unternehmen, und Zahlungsströmen sind im D-EITI Bericht dargestellt (Kapitel 10). Dort finden Sie ebenfalls Empfehlungen des Unabhängigen Verwalters für die zukünftige Berichterstattung unter D-EITI (Kapitel 11). Das alternative Verfahren zur Qualitätssicherung wird von einem Unabhängigen Verwalter der D-EITI  (Grant Thornton Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf) durchgeführt.