D-EITI Arbeitsplan

    Arbeitsplan & Fortschrittsbericht

    Zeitplan

    Q1
    Q2
    Q3
    Q4
    Jan
    Feb
    Mrz
    Apr
    Mai
    Jun
    Jul
    Aug
    Sep
    Okt
    Nov
    Dez

    Ziel 1: Bericht

    Teilziel 1.1 – Fristgerechte Berichterstattung
    1

    Die MSG diskutiert und beschließt, welche Zahlungsströme für den 9. Berichtszyklus offengelegt werden sollen.

    2

    Die MSG diskutiert und beschließt, welche Sektoren im 9. Berichtszyklus abgebildet werden sollen.

    3

    Die MSG diskutiert und beschließt die Qualitätssicherung der 9. Berichterstattung.

    4

    Die MSG aktualisiert und beschließt den Kontextteil der 9. Berichterstattung.

    5

    Die MSG prüft staatliche Beteiligungen im Rohstoffsektor, im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Anforderungen 2.6 und 6.2.

    6

    Die MSG stellt sicher, dass die Veröffentlichung der Änderungen von Bergbaulizenzen über eine jährliche Regelabfrage bei den Bergämtern der Bundesländer erfolgt.

    7

    Die MSG diskutiert und beschließt mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der EITI-Anforderung #2.5 – Wirtschaftlich Berechtigte, um die Informationslage zu wirtschaftlich Berechtigten für die Öffentlichkeit in Deutschland zu verbessern.

    8

    Die MSG diskutiert und stellt sicher, ob/dass das Thema Nachhaltigkeit ausreichend und in Einklang mit dem 2023 EITI-Standard im Kontextbericht abgedeckt ist.

    9

    Die MSG prüft die Änderungen des 2023 EITI-Standards und die Validierungsempfehlungen und beschließt Maßnahmen, wie diese schrittweise umgesetzt werden können.

    10

    Die MSG diskutiert die strategischen Prioritäten für den 9. Berichtszyklus .

    11

    Die MSG schließt den 9. Berichtszyklus fristgerecht ab und informiert dazu über die öffentlichen Kanäle der D-EITI.

    Teilziel 1.2 – Innovativer Prozess
    12

    Die MSG prüft, ob rohstoffpolitische Themen und Debatten in Deutschland ausreichend in der D-EITI Berichterstattung abgebildet werden und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.

    13

    Die MSG diskutiert und beschließt die Aktualisierung der Sonderkapitel.

    Teilziel 1.3 - Transparenter Prozess
    14

    Die Sitzungsprotokolle der MSG-/ und Koordinator/innen – Sitzungen sind öffentlich zugänglich.

    15

    Die Beschlüsse der MSG sind öffentlich einsehbar.

    16

    Die Kosten der Aktivitäten der D-EITI Umsetzung werden, soweit verfügbar, im Arbeitsplan aufgeführt.

    17

    Der Arbeitsplan mit Fortschrittsbericht der MSG ist öffentlich zugänglich.

    Teilziel 1.4 - Verständlicher Bericht
    18

    Die MSG diskutiert und beschließt, in welchem/n Format/en die 9. Berichterstattung veröffentlicht werden soll.

    19

    D-EITI Informationen werden wenn möglich auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt.

    20

    Die MSG diskutiert und beschließt weitere nutzerorientierte und innovative Darstellungsformen von D-EITI Informationen im Berichts- und Datenportal.

    21

    Daten, Dokumente und die D-EITI-Website werden regelmäßig auf digitale Barrierefreiheit geprüft und bei Bedarf angepasst, um einen möglichst barrierearmen Zugang zu Informationen sicherzustellen.

    Ziel 2: Diskussion zum Rohstoffsektor

    Teilziel 2.1 - Förderung einer breiten rohstoffpolitischen Diskussion
    1

    D-EITI wird bei nationalen und internationalen Veranstaltungen mit Bezug zum Rohstoffsektor eingebracht und als zentrales Transparenzinstrument positioniert.

    2

    Die MSG stellt Materialien bereit, die von ihren Mitgliedern und den Stakeholdergruppen für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.

    3

    Veranstaltungen, Publikationen und neue Inhalte mit D-EITI-Bezug werden über die Website und weitere öffentliche Kanäle (z.B. LinkedIn) geteilt.

    4

    Die MSG diskutiert, ob weitere Daten mit Bezug zum deutschen Rohstoffsektor veröffentlicht werden können.

    5

    Die MSG entwickelt weitere digitale Produkte, um die Nutzung und Diskussion von Rohstoffinformationen und -daten für die Öffentlichkeit zu erleichtern und fördert dadurch Digitalisierungsprozesse.

    6

    Die Reichweite und Nutzung der D-EITI-Plattformen werden regelmäßig erfasst, ausgewertet und der MSG vorgestellt.

    7

    Die MSG prüft, wie systematische Offenlegung im Rahmen der D-EITI-Berichterstattung weiterentwickelt werden kann, mit dem Ziel, Prozesse zu vereinfachen, mit bestehenden Berichtspflichten zu harmonisieren und die Effizienz der D-EITI-Berichterstattung zu steigern.

    8

    Die MSG diskutiert, inwieweit die D-EITI-Berichterstattung zur rohstoffpolitischen Diskussion beiträgt, und leitet bei Bedarf Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung und Nutzung der D-EITI ab.

    Ziel 3: Mehrwert & Harmonisierung mit BilRUG

    Teilziel 3.1 - Konsolidierung und strukturelle Weiterentwicklung der D-EITI Berichterstattung und Schaffen von Mehrwert
    1

    Die D-EITI Berichterstattung wird im Rahmen der Konsolidierung strukturell gestrafft, um Abstimmungsaufwand zu reduzieren und personelle sowie zeitliche Ressourcen effizient einzusetzen.

    2

    Die MSG diskutiert die Hinweise und Empfehlungen des UV mit dem Ziel, Verfahrensabläufe zu optimieren, Doppelstrukturen zu vermeiden und den Berichtsprozess effizienter zu gestalten.

    3

    Die MSG überprüft jährlich den Arbeitsplan im Hinblick auf Prioritäten, Umfang und Ressourcen, um eine verhältnismäßige Weiterentwicklung der Berichterstattung sicherzustellen.

    Teilziel 3.2 - Harmonisierung von D-EITI mit BilRUG
    4

    Die unter HGB veröffentlichten Zahlungsberichte werden für den 9. Berichtszyklus ausgewertet.

    5

    Die MSG diskutiert und beschließt, inwieweit und in welcher Form BilRUG (HGB) weiter mit D-EITI harmonisiert werden kann, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.

    6

    Die MSG diskutiert und beschließt, inwieweit und in welcher Form der Berichterstattungsprozess zum risikobasierten Verfahren der Qualitätssicherung für Unternehmen erleichtert werden kann.

    Ziel 4: Dauerhafte Umsetzung & öffentliche Relevanz

    Teilziel 4.1 – Dauerhafte Umsetzung des MSG-Modells
    1

    Die MSG prüft die Einbindung der gesetzlichen Berichtspflichten nach BilRUG in die D-EITI-Umsetzung, um die Berichterstattung dauerhaft in bestehende Offenlegungsstrukturen einzubetten.

    2

    Die D-EITI-Datensätzen werden über das nationale Open-Data-Portal GovData veröffentlicht, um D-EITI-Daten dauerhaft in staatliche Dateninfrastrukturen zu integrieren.

    3

    Regierung und Privatwirtschaft stellen personelle Ressourcen zur dauerhaften Beteiligung am D-EITI Prozess zur Verfügung.

    4

    Das D-EITI-Sekretariat, die Regierung und die Zivilgesellschaft setzen sich für die Finanzierung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung an der D-EITI ein.

    6

    Die MSG führt eine wirksame Aufsicht über die Umsetzung der EITI in Deutschland auf Grundlage der Geschäftsordnung und der verpflichtenden Anforderungen des EITI-Standards.

    7

    Die MSG überprüft regelmäßig, ob ihre Zusammensetzung die wesentlichen Stakeholdergruppen des deutschen Rohstoffsektors angemessen widerspiegelt, einschließlich Fragen der Rotation und Flexibilität in Besetzungsprozessen, um eine ausgewogene, repräsentative und handlungsfähige MSG sicherzustellen.

    Teilziel 4.2 - Aufbau von Kapazitäten für eine breite Diskussion in der Bevölkerung

    Ziel 5: Erfahrung weitergeben

    1

    Das D-EITI-Sekretariat teilt Erfahrungen mit anderen EITI-Ländern sowie dem internationalen Sekretariat, identifiziert potenzielle Anknüpfungspunkte für die nationale Umsetzung und berichtet regelmäßig über den Austausch in der MSG.

    2

    Erfahrungen aus der deutschen Umsetzung – insbesondere zu demokratischer Teilhabe, Bürgernähe, Wissensvernetzung und föderalen Strukturen – werden über die Kooperation mit der deutschen Vertretung (BMZ) im EITI Board sowie in entsprechenden Gremien in den internationalen Prozess eingebracht.

    3

    Die MSG beteiligt sich am Austausch mit anderen EITI-Ländern (insbesondere europäischen) zu Erfahrungen und Herausforderungen aus der nationalen Umsetzung und prüft deren Übertragbarkeit auf den deutschen Kontext.

    Ziel 6: Glaubwürdigkeit

    1

    D-EITI ist auf EITI Board Sitzungen repräsentiert, um Erfahrungen aus der nationalen Umsetzung einzubringen und so zur Weiterentwicklung des Standards beizutragen und die Glaubwürdigkeit der deutschen Umsetzung zu stärken.

    2

    D-EITI arbeitet ressortübergreifend mit relevanten Bundesressorts/Ländern zusammen zum Thema EITI-Umsetzung

    3

    Die MSG diskutiert und entscheidet über die Umsetzung der Validierungsergebnisse in 2026 und stellt deren transparente Dokumentation sicher.

    Ziel 7: EITI als globaler Standard

    Teilziel 7.1 – Weiterentwicklung des Standards
    1

    D-EITI wirkt an der schrittweisen Weiterentwicklung des EITI Standards mit.

    Teilziel 7.2 - Akzeptanz als globaler Standard
    2

    Das D-EITI-Sekretariat beteiligt sich an Umfragen, Konsultationen und weiteren Beteiligungsprozessen des internationalen EITI Sekretariats zur Stärkung und Akzeptanz des Standards.

    3

    D-EITI positioniert sich im internationalen Austausch als gutes Beispiel für eine standardkonforme Umsetzung und wirbt bei interessierten Ländern für die Teilnahme bei EITI

    Kosten der D-EITI Umsetzung 2025

    Bemerkung zu den Gesamtkosten der D-EITI Umsetzung 2025

    Die tatsächlichen Kosten bewegen sich im Rahmen der budgetierten Kosten. Eine weitergehende Kostenaufgliederung ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich, da dies Rückschlüsse auf einzelne Verträge zulassen würde.

    Das Gesamtbudget der D-EITI Umsetzung besteht aus:

    1. a) den In-kind Beiträgen aller Stakeholder-Gruppen durch die Bereitstellung von Personal, Expertise, Raum- und Reisekosten für die Arbeit der MSG (Sitzungen, Workshops, Konferenzteilnahmen, schriftliche Ausarbeitungen, Abstimmungen) und
    2. b) dem Budget für externe Unterstützung der MSG (D-EITI Sekretariat, Unterverträge mit dem Unabhängigen Verwalter und anderen Dienstleister/innen, D-EITI Kommunikation) und der Umsetzung der EITI in Deutschland.
    3. c) Budget für die Unterstützung von Reisekosten von MSG-Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zu EITI Board Meetings und Weltkonferenzen
    4. d) Budget für die Unterstützung der Beteiligung der Zivilgesellschaft am MSG-Prozess (Zuschussverträge)

    Das Budget für externe Unterstützung gemäß Punkt b), für die Unterstützung von Reisekosten für MSG-Mitglieder gemäß Punkt c) und für die Unterstützung der Zivilgesellschaft gemäß Punkt d) wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) der MSG zur Verfügung gestellt. Die Verausgabung und das Management der Mittel obliegt dem D-EITI Sekretariat/ der GIZ. Das Barmittelbudget beläuft sich für das Jahr 2025 auf 948.393,57 EUR (brutto). Das jährliche Barmittelbudget in den Vorjahren belief sich auf etwa 800.000 EUR (brutto).

    Die Umsetzung von EITI in Deutschland fußt auf der gleichberechtigten Beteiligung und Mitarbeit aller Organisationen, die in der MSG vertreten sind. Um die dafür notwendigen Strukturen aufbauen und Aktivitäten durchführen zu können, unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft 2025 aus den oben genannten Mitteln mit 115.000 EUR (netto).

    Die finanzielle Unterstützung dient den Organisationen dazu, ihre Stakeholder über EITI zu informieren und fachliche Expertise zum Thema Rohstoffpolitik aufzubauen.

    Bemerkungen zu den Berichterstattungskosten 2025

    Die bezifferbaren Kosten für die Erstellung des 8. D-EITI Berichtszyklus entsprechen den oben genannten Kosten. Die Kosten teilen sich auf in Fachkräfteeinsatz (D-EITI Sekretariat, Unterbeauftragungen), Reisekosten, Sachgüter, Finanzierungen bzw. Zuschüsse an die Zivilgesellschaft, sonstige Einzelkosten (z.B. laufende Kosten für Webportale, Server, Veranstaltungen, Reisekosten MSG-Mitglieder der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft).

    Kosten für Unterbeauftragungen durch das D-EITI Sekretariat sind Kosten wie für die Beauftragung des Unabhängigen Verwalters sowie IT-, Layout- und Übersetzungsdienstleistungen.

    Zum oben genannten Betrag hinzu kommen zudem die oben genannten, umfangreichen, In-kind Beiträge aller drei Stakeholder-Gruppen.

    Bemerkungen zu Kosten der Umsetzung des 2023 EITI-Standards

    Die Kosten für die Validierung sind im oben genannten Gesamtbudget enthalten und summieren sich v.a. aus Personalkosten des D-EITI Sekretariates und Personalkosten aller Stakeholdergruppen.

    Die tatsächlichen Kosten bewegten sich im Rahmen der budgetierten Kosten.

    Allgemeine Erläuterung

    Gemäß Anforderung 1.5 des EITI Standard 2023 führt die Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) der D-EITI einen Arbeitsplan und berichtet jährlich über den Stand seiner Umsetzung.

    Der Arbeitsplan mit Fortschrittsberichterstattung enthält die geplanten Aktivitäten der D-EITI für das Jahr 2026 (ggf. darüber hinaus) sowie eine Dokumentation und Bewertung des Fortschritts der Umsetzung aus dem Vorjahr. Er wird im Jahresverlauf regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

    Die strategische Ausrichtung der D-EITI wird von der MSG jährlich unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten des Rohstoffsektors sowie internationaler Entwicklungen diskutiert und vereinbart. Die daraus abgeleiteten Aktivitäten spiegeln sich im Arbeitsplan wider. Dabei werden Vorschläge und Rückmeldungen aus den Stakeholdergruppen berücksichtigt und dokumentiert. Durch diesen Prozess wird eine transparente, partizipative und nachvollziehbare Überprüfung und Weiterentwicklung des Arbeitsplans gewährleistet.

    Darüber hinaus werden auch über die Netzwerke der MSG Anregungen weiterer Akteur/innen des deutschen Rohstoffsektors sowie Interessierte am D-EITI Prozess einbezogen. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb der MSG als transparentem Gremium sind unter d-eiti.de verfügbar.

    Im Jahr 2024 wurde die D-EITI mit insgesamt 89 von 100 Punkten mit einem „High Score“ validiert. Der finale Validierungsbericht benennt Bereiche, in denen sich die D-EITI weiterentwickeln kann. Die Ergebnisse der Validierung 2024 sowie die Anforderungen des EITI-Standards 2023 sind im Arbeitsplan berücksichtigt.

    Aufbau des Arbeitsplans mit Fortschrittsberichterstattung

    Der Arbeitsplan mit Fortschrittsberichterstattung besteht aus drei Teilen:

    1. Arbeitsplan & Fortschrittsbericht: Aktueller Arbeitsplan mit jährlichen Aktivitäten, strukturiert nach den von der MSG definierten nationalen Zielen. Zudem wird die Umsetzung der Ziele aus dem Vorjahr evaluiert (Fortschrittsbericht).
    2. Zeitplan: Übersicht der geplanten Aktivitäten nach Quartalen
    3. Budget: Übersicht über die Kosten der D-EITI Umsetzung.

    Nationale Ziele der D-EITI

    1. Verständlicher Bericht
    2. Breite Diskussion zum Rohstoffsektor
    3. Mehrwert der D-EITI und Harmonisierung mit BilRUG
    4. EITI als globaler Standard
    5. Erfahrungen weitergeben
    6. Dauerhafte und öffentliche Relevanz
    7. Glaubwürdigkeit