How the EITI works

Becoming an EITI member

Before a country can become an EITI member, it must apply for a candidacy. Several steps are necessary in order to obtain candidate status, two of which are the appointment of a senior government person as an EITI Special Representative and the creation of a work plan. Once the International EITI Board appoints a country as a candidate, it has 18 months to publish its first EITI report,

which must provide information for the general public about payments and financial flows within that country’s natural resources sector. The report deals with topics ranging from the extraction of natural resources to the benefits such resources bring to the general public. In addition, the country should meet the requirements of the EITI Standard  that relate to the entire value chain of the oil, gas and mining industries.

An independent body then examines the EITI candidate’s achievements (validation). If the country has fulfilled the EITI requirements for the transparent handling of natural resources, it is considered to be EITI-compliant. From this point on, that country must publish an annual EITI report. The new member is also revalidated every three years. Member status can be withdrawn if the standard is disregarded at any time.

Multi-Stakeholder Group (MSG)

­During its candidacy, each country establishes a national MSG. Each stakeholder group (private sector, government, civil society) selects its own representatives. In Germany, each group appoints five representatives and acting representatives, plus a coordinator. Due to the federal structure in Germany, the government representatives also include individual federal state representatives. Each of the three groups has equal voting rights.

Decisions are made by consensus or by a qualified majority where no stakeholder group can be outvoted. The MSG oversees the implementation of the EITI in Germany and is responsible for developing the national EITI process. It also adapts the national conditions of the natural resources sector to the international standard: e.g. in an oil-rich country, the focus can be placed on that natural resource, while in another country, the transportation of raw materials may be of special economic importance.

The federal structure in Germany, however, is especially significant for the shaping of the EITI process. The MSG is also responsible for the annual EITI report together with the national EITI secretariat. The MSG meets three to four times a year in regular meetings to negotiate the implementation of the EITI. Should complex issues arise, external experts may also be invited and working groups used to help with the decision-making process.

The EITI report

EITI countries must publish a report once a year. The report is comprised of two main parts:
• The Context Report contains information that gives the general public an overview of the extractive sector’s operations. The report answers questions like ‘What quantities of which natural resources are extracted? What are the relevant legal regulations?

How much does the state earn in revenues? How many natural resources are exported?’ or ‘How much does the extractive sector contribute to the national economy?’ • In the second part of the report, an Independent Administrator matches the main financial payment flows between the extractive companies and government agencies (reconciliation). Companies publish their payments and the responsible financial authorities disclose their associated revenues to this end.

The contract for the Independent Administrator is tendered for in accordance with appropriate public procurement legislation. The Independent Administrator can thus change from year to year. He has two tasks: 1) To collect the financial data of the companies and government agencies in question, and 2). To find the cause(s) for any discrepancies. The Independent Administrator includes discrepancies and their causes in the report. He also helps the MSG to clarify technical issues.

VALUE CHAIN

Public dialogue

Why is it important to inform the public about cash flows in the extractive sector? Because by doing so, the EITI aims to encourage an informed global debate on natural resources and on how the natural resources of a country are used.

A transparent approach can avoid conflicts – and money can be used for the economic and social development of a country. To enlighten the public as fully as possible about this complex topic, the EITI report is published in Germany on the www.rohstofftransparenz.de portal – in a visually appealing, easily understandable and interactive style.

This portal was launched in September 2017 and updated in October 2018. All the information is also provided in open data format, enabling the published information to be used without any restrictions. This increases transparency and makes the results internationally comparable.
 

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Media library

Detailed documentation about the D-EITI

The EITI in Germany

International cooperation

The EITI in Germany

Germanys objectives

Die rohstoffgewinnenden Unternehmen legen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offen und die Regierungen berichten über ihre Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die  Zahlen werden von unabhängiger Stelle geprüft und in einem Bericht zusammengefasst.

Um die Rechenschaftspflicht auf eine breite Basis zu stellen, sind sogenannte Multi-Stakeholder-Gruppen (MSG) für die Aufsicht der nationalen Umsetzung der EITI verantwortlich. Die MSGs bestehen aus Vertreter/innen der Regierung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Die MSG-Mitglieder fungieren als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Gruppen hinein und tragen so zu einem breiten Austausch zu den EITI-Ergebnissen in den Mitgliedsländern bei.

Um sich als EITI Kandidatenland zu bewerben, legt der EITI-Standard fünf Schritte vor: „die Verpflichtungszusage der Regierung (EITI-Anforderung 1.1), Einbeziehung der Unternehmen (1.2), Einbeziehung der Zivilgesellschaft (1.3), die Einsetzung einer Multi-Stakeholder-Gruppe (1.4) und die Vereinbarung eines EITI-Arbeitsplans (1.5).

„Wenn die Validierung ergibt, dass ein Land zufriedenstellende Fortschritte erzielt hat, stuft der EITI-Vorstand dieses Land als EITI-konform ein.“ (EITI-Anforderung 8.3.b)

„Die Regierung muss eine eindeutige öffentliche Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigt, die EITI umzusetzen. Die Erklärung ist vom Staats- oder Regierungsoberhaupt oder einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Regierungsvertreter abzugeben“ (EITI-Anforderung 1.1 b.)

„Die Multi-Stakeholder-Gruppe muss einen aktuellen Arbeitsplan führen, der vollständig durchkalkuliert und mit den vom EITI-Vorstand festgelegten Berichterstattungs- und Validierungfristen abgestimmt ist (EITI-Anforderung 1.5 a-g).

  1. Überwachung durch die Multi-Stakeholder-Gruppe „Die EITI verlangt eine wirkungsvolle Überwachung durch die verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere eine funktionierende Multi-Stakeholder-Gruppe mit Vertretern aus Regierung und Unternehmen und der uneingeschränkten, unabhängigen, aktiven und wirkungsvollen Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
  2. Gesetzlicher und institutioneller Rahmen; Auftrags- und Lizenzvergabe „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf die Vorschriften offengelegt werden, die das Management der Rohstoffwirtschaft regeln; auf diese Weise können sich die Stakeholder einen Überblick über die Gesetze und Verfahren für die Vergabe von Explorations- und Förderlizenzen, den gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmen für die Rohstoffwirtschaft sowie die institutionellen Pflichten des Staats im Zusammenhang mit dem Management der Rohstoffwirtschaft verschaffen.“
  3. Exploration und Förderung „Die EITI verlangt, dass Informationen in Bezug auf Exploration und Förderung dergestalt offengelegt werden, dass die Stakeholder das Potenzial des Sektors erkennen können.“
  4. Einnahmeneinzug „Die EITI verlangt einen umfassenden Abgleich zwischen den Zahlungen von Unternehmen und den Einnahmen der Regierungen aus dem Rohstoffsektor“
  5. Einnahmenverteilung „Die EITI verlangt, dass Informationen zur Einnahmenverteilung offengelegt werden, damit die Stakeholder sehen, wie die Einnahmen im nationalen Staatshaushalt und ggf. in den subnationalen Staatshaushalten erfasst werden.“
  6. Ausgaben für Soziales und Wirtschaft Die EITI ermutigt zur Offenlegung von Informationen in Bezug auf die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben, da die Stakeholder so besser beurteilen können, ob der Rohstoffsektor die gewünschten sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen und Ergebnisse herbeiführt.
  7. Ergebnis und Wirkung „Eine regelmäßige Offenlegung der Daten des Rohstoffsektors ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür hat und versteht, was diese Zahlen bedeuten, und wenn sich daraus eine öffentliche Debatte über eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft ergibt.“
  8. Konformität und Termine für implementierende Länder „In diesem Abschnitt werden die vom EITI-Vorstand festgelegten Termine für die Veröffentlichung der EITI-Berichte (8.2), die jährlichen Fortschrittsberichte (8.4) und die Validierung (8.3) genannt. Außerdem werden die Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen und der EITI-Anforderungen beschrieben und Möglichkeiten und Kriterien für eine angepasste Umsetzung (8.1) sowie für Fristverlängerungen (8.5) aufgezeigt.“
Ziel der Validierung ist es, die Konformität mit den EITI-Anforderungen zu bewerten. Sie erfolgt in drei Phasen:
  1. Eine erste Datenerhebung und Stakeholder-Konsultationen erfolgen durch das Internationale EITI-Sekretariat.
  2. Unabhängige Validierung. Der EITI-Vorstand setzt unabhängige Validatoren ein, die dem Vorstand über dem Validierungsausschuss berichten.
  3. Prüfung durch den EITI-Vorstand. Der Validierungsausschuss prüft die Bewertung des Validators und das Feedback der Multi-Stakeholder-Gruppe.

Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind auf Seiten der Regierung auch VertreterInnen der Bundesländer beteiligt. So sind auf der einen Seite die Bergbehörden der Bundesländer zum Beispiel für die Genehmigung und Aufsicht von Bergbaulichen Vorhaben zuständig. Weiterhin sind die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Erhebung und Verwaltung bestimmter Einnahmen verantwortlich.

Der Standard erfordert, dass alle Zahlungen und Einnahmen von einem glaubwürdigen, unabhängigen Verwalter unter Anwendung internationaler Prüfstandards miteinander abgeglichen werden (EITI-Anforderung 4.9 b)

Der Auftrag für die Erstellung des Zahlungsabgleiches wird nach entsprechendem Vergaberecht ausgeschrieben. Der Unabhängige Verwalter kann somit von Jahr zu Jahr wechseln. Er hat zwei Aufgaben: Er ist dafür zuständig, die Zahlen der betroffenen Unternehmen und Regierungsstellen einzusammeln. Treten dabei Diskrepanzen auf, geht er diesen auf den Grund. Die Diskrepanzen und die Gründe für diese stellt der unabhängige Verwalter im Bericht dar. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der staatlichen Finanzverwaltungen im Bereich Rohstoffe.

Auf dem Online-Portal werden die Informationen aus dem D-EITI-Bericht über den deutschen Rohstoffsektor visuell ansprechend, leicht verständlich und interaktiv für eine breite Öffentlichkeit dargestellt. Zudem sind die Informationen unter offener Lizenz und in maschinenlesbarem, offenem Format (Open Data) zum Download verfügbar und können frei genutzt, bearbeitet und geteilt werden.

EITI-Länder müssen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Dieser setzt sich aus dem Kontextbericht und dem Zahlungsabgleich zusammen.

Der Kontextbericht enthält Informationen, die der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die Funktionsweisen des nationalen Rohstoffsektors geben. Darin werden Fragen beantwortet wie: Welche Rohstoffe werden in welcher Menge abgebaut? Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Einnahmen erzielt der Staat? Wie viele Rohstoffe werden exportiert? Welchen Beitrag leistet der Rohstoffsektor zur Volkswirtschaft?

Der Zahlungsabgleich ist der zweite Teil des EITI-Berichts. Ein unabhängiger Verwalter gleicht die wichtigsten Finanzströme zwischen den rohstofffördernden Unternehmen und den staatlichen Stellen ab. Hierzu legen die Unternehmen ihre Zahlungen und die zuständigen Finanzbehörden ihre Einnahmen offen.

Jedes Land setzt während der Kandidatur eine nationale MSG ein. Dabei wählen die Stakeholder-Gruppen (Privatwirtschaft, Regierung, Zivilgesellschaft) eigenständig ihre jeweiligen VertreterInnen aus. Jede Gruppe hat gleiches Stimmrecht. Entscheidungen werden im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen, bei der keine Stakeholder-Gruppe überstimmt werden kann. Die MSG beaufsichtigt die Umsetzung der EITI und ist für die Gestaltung des nationalen EITI-Prozesses verantwortlich. Sie passt den internationalen Standard den nationalen Gegebenheiten des Rohstoffsektors an. Die MSG ist zudem gemeinsam mit dem nationalen EITI-Sekretariat für den jährlichen EITI-Bericht verantwortlich. 

Wesentliche Rohstoffe, die im Zahlungsabgleich und den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts behandelt werden sollen, sind: Erdöl, Erdgas, Kali und Salze, Steine und Erden sowie Braunkohle. Besonderheiten des 2018 auslaufenden deutschen Steinkohleabbaus, welcher staatlich subventioniert ist und dementsprechend nicht zu Zahlungen an den Staat führt, werden in den Kontextinformationen des D-EITI-Berichts erläutert.

Für D-EITI sind jene Unternehmen relevant, die in ihrer Haupttätigkeit einem dem Rohstoffgewinnenden Industrie zugehörigem Wirtschaftszweig zugeordnet sind. Dabei orientiert sich D-EITI an den Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) und der Klassifikation der Wirtschaftszeige nach der einheitlichen statistischen Systematik der EU (NACE). Betroffen sind Unternehmen der NACE-Klassen 05-08.

Nichtregierungsorganisationen vertreten die Zivilgesellschaft im D-EITI Prozess.

Die Wertschöpfungskette im EITI-Bericht legt den Prozess von der Rohstoffförderung bis zum Nutzen für die Allgemeinheit dar. Dabei geht es konkret um die Offenlegung von Verträgen und Lizenzen, den Produktionsprozess, die Einnahmengenerierung für den Staat, die Einnahmenverwendung sowie um den sozialen und wirtschaftlichen Beitrag des rohstoffgewinnenden Sektors.